Muss ich dem Vater mein 9 monate altes Kind stundenweise mitgeben?

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Hallo Liebe passerotto88,

das klingt nicht gut!

Also so wie du ihn beschreibst, scheint er gar nicht in der Lage sich um ein Säugling zu kümmern. Von deiner Seite aus bist du ihm mehr als entgegen gekommen (Umzug, Besuche, Hebamme, Vertrauensvorschuss). Meine Tochter ist selbst erst 6 Monate alt und ich würde sie zur Zeit unter keinen Umständen alleine mit ihrem Vater lassen. Zum einen muss man dann wirklich sicher sein, dass der Vater sich verantwortungsvoll um ein Baby kümmern kann. Aber dein Ex scheint das gar nicht zu können! Es wäre höchst unverantwortungsvoll ihn mit eurem Kind weiterhin alleine zu lassen. Jemand der vergisst seinem Kind das Fläschchen zu geben, oder gar nicht daran denkt das Fläschchen auf eine trinkbare Temperatur abkühlen zu lassen oder gar einfach kaltes Wasser aus dem Hahn in die Flasche hinzuzugießen... mir feheln die Worte!! Skandalös!! Ich kenn das selbst, wenn das Kind den Bezug zum Vater verliert und fremdelt. Das dein Kind nach dem Spaziergang völlig verstört war ist Indiz genug ihm zu misstrauen. Und für seine Unfähigkeit. Glaub mir, er versucht zur Zeit einfach nur sein Egoismus raushängen zu lassen und dir zu zeigen wer von euch beiden der Stärkere ist. Ihm gehts schlicht um Macht. Doch anscheinend ist er zu einfältig um zu erkennen, dass er das auf dem Rücken eures Kindes austrägt.

Er kann dir gar nichts. Mach dich nicht verrückt. Schildere alles deinem Anwalt. Und führe aufjedenfall Protokoll über jeden seiner Besuche und selbst auch über alle Gespräche in Bezug auf das Thema Kind/ Erziehung. Denn wenn es später weiter geht vor Gericht und Anwalt kannst du deine Argumente und Befürchtungen damit untermauern. Denn es wird immer viel gesprochen und dabei vergisst man dann einiges. So bist du auf der sicheren Seite. Ich mach das auch.

Und erkläre genau was die letzten Male passiert ist und fordere einfach dabei zu sein, wenn er das Kleine sehen will. Denn es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn es irritiert nach Hause kommt und du das ganze hinterher ausbaden musst. Lass dich aufkeinen Fall in die Ecke drängen. Es geht um dein Kind. Du willst ja auch nicht den Kontakt vermeiden. Sondern einfach nur dass es deinem Kind gut geht. Kinder in diesem Alter sind sehr sehr sensibel und man muss sehr behutsam mit ihnen umgehen. Daher ist es ein MUSS dass du dabei bist.

Sollte sich irgendwann einmal zeigen, dass er erwachsen genug ist, um ein Kind zu betreuen, könnte man unter Umständen wieder anfangen, ihm sie für 1 Stunde zu überlassen. Nachdem er sich das alles geleistet hat, brauch er sich nicht wundern, dass er sich das nun Stück für Stück erarbeiten muss.

Also mach dich beim Anwalt schlau und notiere alles. Hast du auch Zeugen dafür, dass das Kind so verwirrt war? Ist auch wichtig!! Überlass da nichts dem Zufall.

Solange er sich nicht richtig um das Kind kümmern kann, wird er es kaum mitnehmen dürfen. Es gibt die Möglichkeit, dass er das Kind unter Aufsicht sehen kann.

Hallo,

Eine Bitte für den nächsten Text

Bitte Bitte

Absatz

Absatz

Absatz

das ist so schwer zu lesen.

Nun aber zu der Antwort.

Hast Du dir aufgeschrieben, wann er was unterlassen hat und sich deiner Meinung nach schlecht gekümmert hat???

Das ist absolut wichtig, es reicht nicht vor Gericht zu sagen er hat damals das und das gemacht

das muss lauten

am Tag X

in der Zeit von X bis X

hat er Unterlassen X + X zu machen

Ich habe im Text nicht gefunden wie alt Du bist ?

Das Jugendamt ist der erste Anlauf die dir helfen können.

Das Jugendamt ist nicht der Teufel in Person sondern gerade in solchen Fällen eine echte Hilfe.

Stell Dir vor er behauptet du schlägst oder schüttelst das Kind dann kannst du zwar beweisen das das Kind gesund ist aber Dir wird man nicht mehr so viel Glauben als wenn Du dich mit der bitte um Hilfe an Sie wendest.

Ich hoffe Du hast den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden.

Gruß

Beim Jugendamt war ich,, nur geholfen ist mir nicht recht worden

@passerotto88

Zur Not könnt ihr euch ja im Park treffen oder doch in deiner Wohnung, bis du rausgefunden hast, wer das bei euch organisiert.

Habt ihr ne Diakonie / Sozialberatungsstelle??

Da könntest du nachfragen?

Irgendeine soziale Einrichtung wird es wissen, wer bei euch im Ort für solche Treffen zuständig ist.

Du musst dein Kind definitiv nicht ihm allein mitgeben. Wie gesagt, ich würde in der Zeit vor Sorge umkommen und würde das nicht einmal machen.

Zumal dein Kind ja noch klein ist. Wäre es 5 Jahre alt, dann könnte es zumindest noch berichten xD

Ich finde es super, dass du dich ihm so entgegenbringst.

Aber, erst Recht, nach den Dingen mit Flasche und Verstörtheit, auch dass der Vater sich elend lange nicht meldete, würde ich das nicht mitmachen.

Viele Grüße!!!

Hallo, ich habe keine richtigen Fachkenntnisse, nur ein paar Erfahrungen in Sachen JA auf Grund meiner Nichten. Erstmal ist es natürlich richtig und wichtig, dass die Väter ihre Kinder sehen dürfen und Umgang mit ihnen haben dürfen! Das brauch ich dir aber nicht zu erzählen, das weißt du ja, und ich finde du hast dich sehr bemüht, dieses auch umzusetzen! Meiner Meinung nach hast du ja begründete Argumente, weshalb du dem Vater das Kind nicht MITGEBEN willst (das er sein Kind sehen darf, ermöglichst du ihm ja weiterhin!) und die sollte auch ein JA ernst nehmen. Wie hat er sich denn. bei dem Treffen mit der Hebamme angesteltt? Einfach nur dasein reicht ja nicht, hat er sich auch Tipps angenommen und umgesetzt?

Sprech doch auch mal mit deiner Hebamme, wie die das sieht.

Die Ex meines Bruders will meinem Bruder die Kleine gar nicht geben, mit der Begründung, dass die Kleine Angst vor ihm hätte. Obwohl die Sachbearbeiterin, das in diesem Fall als nicht triftigen Grund ansieht ( die Ex hat nämlich dennoch zugegeben, das mein Bruder sich gut um Kinder kümmert, und die Sachbearbeiterin hat ihr bereits erklärt, dass diese angebliche ANGST, nur eine Art fremdeln ist, weil der Kontakt nun schon so lange verwehrt wurde und mein Bruder der Kleinen eben schon fremd ist..), wurde nun vereinbart, dass mein Bruder sich mit der Kleinen beim JA treffen darf und eine Frau vom JA schaut dann, wie das Verhalten von Vater und KInd zu werten ist...

Frag doch mal direkt beim Amt, ob das keine Möglichkeit wäre.

Was sagt denn DEIN Anwalt dazu, der muss doch auf diesem Gebiet geschult sein. Ansonsten kann ich dir nur raten, bleibe am Ball. Wenn der Vater wirklich dem Kind schadet, kann er die Kleine nicht ALLEINE haben. Dazu muss er sich auch verantwortungsvoll benehmen, dann stehst du im ja nicht im Wege! Und das wird sicher auch ein Gericht so sehen, wenn du deine Bedenken schilderst und die Fakten dazu lieferst. Höre aber auch in dich hinein, ob du es nicht vielleicht manchmal falsch deutest, Männer stellen sich generell manchmal auch ungeschickter an. Wobei ich an Hand deiner Schilderung auch das Gefühl habe, als wäre da auch ein wenig Faulheit im Spiel (bei ihm).

Meinst du ein offenes Gespräch mit dem Kindesvater wäre aussichtslos? Sonst versuch das doch nochmal kurz und bündig abzuklären: Ich will dir die Kleine nicht vorenthalten, aber du musst dich auch richtig kümmern! Willst du, dass sie sich verbrennt? Warum gibst du ihr die Flasche nicht? Warum meldest du dich nicht regelmäßig? Wenn es dir um das Wohl der Kleinen geht, sollte dir das auch wichtig sein und dann kannst du sie auch gerne haben...!

Ich wünsche dir viel Erfolg! LG Takie

Hm die Treffen waren nicht so wie sie sein sollten, er hat sie zwar einmal gewickelt und sie gefüttert, aber die meiste zeit saß er eben mit meiner hebamme am küchentisch und hat mit ihr geratscht .... Ich bin der meinung er könnte schon wenn er wollte... Er hat einfach nur keine Lust

@passerotto88

nun ja, vielleicht überspielt er aber auch so seine Unsicherheit. Immerhin hat er diesen Treffen ja zugesagt, das ist ja schon mal ein anfang. Rede nochmal mit ihm und erkläre ihm, dass es dir nicht darum geht, ihm Verbote auszusprechen oder zeigen zu wollen, wer das Sagen über die Kleine hat, sondern das du dir einfach Sorgen machst. Versuch aber ihn vielleicht auch mal zu bestärken. Hebe einfach mal auch gute Dinge hervor nach dem Motto: Schön, dass du mit ihr rausgehst, gebe ihr aber bitte um X Uhr ihre Flasche. Übrigens vielleicht hat er ja auch versucht, ihr die Flasche zu geben und sie wollte nicht. Die Kleine ist das ja nicht gewohnt und Kinder reagieren auf unbekannte Situationen mitunter auch empfindlich. Besonders wenn sie dann noch die Nervösität des Papas spürt.

Das alles sind natürlich Vermutungen, vielleicht ist dein Ex ja auch wirklich nur unzuverlässig und faul, aber warum will er dann die Kleine sehen???

Versuche es doch nochmal einen Weg zu finden und ihn nicht vorzuverurteilen.Manchmal sind die Dinge anders als sie scheinen. Und das ist ja auch zugunsten deiner Tochter und vielleicht kannst du dir die Sache mit JA und Gericht dann auch sparen.

Geh doch die ersten 3x mit, halte dich aber im Hintergrund. Nicht ständig sagen, so ist es falsch oder so musst du es machen, sondern nur einschreiten, wenn das Kind droht schaden zu nehmen,wie z.B. sich zu verbrennen...

@Takie

das war ja mein vorschlag das ich die ersten male dabei bin so ca. 4 -6 mal und dann hätte er sie ja nehmen können (auch allein)... aber egal was ich sage er will alles nicht... und es ist auch nicht so das ich ihm nie helfe wenns nötig ist, im gegenteil.... ich hab ihm auch oft gesagt das ich diese streitereien wegen der kleinen nicht möchte, habe mich auch die zeit wo ich gesehen habe das es bei mir funktioniert zurückgezogen...

@passerotto88

vielleicht fühlt er sich kontrolliert und unsicher im Umgang mit der Kleinen, wenn du dabei bist?

Habt ihr vielleicht einen gemeinsamen Bekannten / Bekannte, der du auch vertraust und die / der dann mitgehen könnte, anstelle von dir? So, muss er sich nicht von dir beobachtet fühlen und du hättest auch eine Sicherheit wegen der Kleinen.

Nun ja, und wenn er wirklich ALLES abblockt, hat er eben Pech, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass das beim JA oder vor Gericht gut ankommt, wenn er sämtliche Bemühungen und Möglichkeiten ausschließt...

er muss dir garnichts beweisen. such dir bloß nen vernünftigen anwalt. der vater des kindes hat anspruch auf umgang: 1-2 nachmittage die woche von 15-19 uhr, jedes zweite wochenende von fr-so mit übernachtungen, hälftige ferien und feiertage, drei wochen ferien. diesen anspruch hat er seitdem du abgestillt hat. wenn er nur drei stunden fordert dann solltest du froh sein, darüber eine umgangsvereinbarung treffen und ihn ziehen lassen. geht er vor gericht, wird er noch ganz anders gebrieft und bekommt umgang wie oben beschrieben. du solltest deinen inneren egoismus ablegen und hier zum wohle des kindes agieren.

wie oft er umgang haben kann weiss ich selber da ich mich deswegen schon erkundigt habe, und so wie du es schreibst ist es garantiert nicht, und was bitte hat es mit egoismus zu tun wenn er das kind nicht versorgt? sorry, aber ich kanns ned brauchen wenn da leute mitreden die null ahnung haben!

Zeig doch mal den Link, in dem das so steht.

Wer seinem Kind bei Hunger einen Stöpsel in den Mund steckt, handelt doch nicht etwa zum Wohle des Kindes oder glaubst du das etwa allen Ernstes?

@kiniro

es geht hier ja nicht darum das ich mich weigern will ihm umgang zu geben sondern ich weigere mich ihm die kleine mitzugeben da er sie NICHT versorgt. Mir ist es auch relativ egal wie lange der Umgang sein wird, ob 2 oder 3 oder 4 Stunden, MIR GEHT ES EINZIG UND ALLEINE DARUM, DAS DER KV UND DIE KLEINE WIEDER BEZUG ZUEINANDER HABEN UND DAS ER SICH ANSTÄNDIG UM DIE KLEINE KÜMMERT DANN HABE ICH GANZ BESTIMMT AUCH NICHTS DAGEGEN WENN ER DIE KLEINE MITNIMMT. Das er nicht zum Wohle des Kindes handelt ist mir klar, umsonst bestehe ich nicht darauf das der Umgang begleitet sein soll. Nur ER will das nicht, er will die Kleine ALLEINE mitnehmen. Und da muss er sich nicht wundern wenn ich dem NICHT zustimme

@passerotto88

@passerotto, das ist nunmal die gängigste rechtssprechung - umgangszeiten von timbatal! was du gelesen hast, ist die eine sache.... andere leute saßen vielleicht schon vorm richter und wissen im gegensatz zu "belesenen", wovon sie reden!!!!

@passerotto88

schrei nicht so rum. lass den vater seinen umgang wahrnehmen und zwar so wie vorgesehen ist. er darf die kleine mitnehmen und das ist sein RECHT. wenn er klagen geht, dann bekommt er das recht bestätigt. brauchst du erst haftandrohung bevor du endlich begreifst was deine PFLICHT ist.