Muss ich als Azubi Bürokauffrau, in meiner Arbeitszeit putzen?
Guten morgen,
Ich habe übertriebenen Stress mit meinem Chef. Er will mich aus der Ausbildung raushaben und will nach 2 Jahren, dass ich Ihn wieder Sieze. Was ich natürlich alles befolge.
- von 15 Situationen: Auf einem betrieblichen Fest (Privatveranstaltung) war er übertrieben besoffen und bekifft, hat zu mir gesagt Ich soll Ihm Bier holen, was ich natürlich nicht gemacht habe, weil er nur wollte, dass er Chef spielen kann. Vor Ihm stand volles Bier, was ich Ihm natürlich gesagt habe. Daraufhin sollte ich mich verpissen hat er gesagt, vor allen Mitarbeitern und geladenen Mitarbeitern von anderen Firmen. Ich wäre seine Auszubildene und müsste tun was er sagt. Ich soll mir am Montag die Kündigung abholen.
So, worauf ich eigentlich hinaus will ist, muss ich während meiner Arbeitszeit putzen? Ich soll eigentlich immer Freitags putzen, alle Büroräume, Toiletten etc. Muss ich das? Weil ansonsten würde ich Ihm sagen, dass ich das nichtmehr mache.
Da er mich ja raushaben will, versucht er unglaubliche Gründe um mir eine Kündigung zu schreiben, oder eine Abmahnung. Letztens hat er mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt, weil er meint ich würde die Ausbildung auch beenden wollen.
Ich bin im 3 Lehrjahr!!!!
Die für mich zuständige HWK reagiert erst, wenn der Ausbildungsvertrag beendet ist und dann können die mir auch nicht garantieren, dass ich einen anderen Ausbildungsplatz finde um meine Ausbildung zu beenden.
8 Antworten
"Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind." (§14 Abs. 2 BBiG) -> Dient alle Räume und Toiletten putzen dem Ausbildungszweck? Wohl kaum."Die Ausbildungsordnung (Ausbildungsberufsbild) legt die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten fest, die Gegenstand der Berufsausbildung sind. Dem Ausbildungszweck dienen grundsätzlich nicht z.B. private Besorgungen für den Ausbildenden wie etwa Einkaufen oder Kinder betreuen." -> Also auch kein Hundebetreuen "Unzulässig ist z.B. auch der Einsatz bei bestimmten Verrichtungen, wenn dadurch nur fehlende Arbeitskräfte ( z.B. Putzhilfen, Lagerarbeiter, Boten, Fahrer, Post- und Frachtexpedienten, Schreibkräfte ersetzt werden sollen." -> Das beantwortet die Frage doch schon sehr gut, oder? "Zumutbar - und deshalb durch die Ausbildungsordnungen im allgemeinen auch vorgeschrieben -sind dagegen Aufgaben, die mit der Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Pflege von Waren, Maschinen, Geräten und Werkzeugen zusammenhängen, soweit Auszubildende damit persönlich umzugehen haben." Also deinen Arbeitsplatz und deine Werkzeuge putzen und aufräumen - ja. Alles andere - nein. "Wer Auszubildenden Aufgaben überträgt, die dem Ausbildungszweck nicht dienen handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000€ belegt werde." (§102 BBiG) -> Gutes Druckmittel..."Verboten ist die Beschäftigung mit Arbeiten, die die körperlichen Kräfte jugendlicher Auszubildender übersteigen oder bei denen sie gesundheitlichen oder sittlichen Gefahren ausgesetzt sind." (§22JArbSchG) -> Und Bier holen ist nicht nur eine Aufgabe, die dem Ausbildungszweck nicht dient, sondern auch noch eine Aufgab, die eine sittliche Gefährdung eines Azubis darstellt.Ich weiß der Fall ist schon was her, aber vllt. stolpert ja noch jemand anderes hier drüber mit den selben Probleme.Kleiner Tipp an alle Azubis informiert euch über eure Rechte und Pflichten, nur so könnt ihr für eure Rechte kämpfen. Schaut hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/ und auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/
Das ist ein Chaot, wenn er seine Azubi´s so behandelt. Das hat mit einer Ausbildung nichts mehr zu tun. Ich habe während meiner Ausbildung alle möglichen und unmöglichen Arbeiten gemacht. aber nicht in dieser Art, wie Du es schilderst. An Deiner Stelle ginge ich zu einem Rechtsanwalt, da die HWK Dir nicht hilft, dem Du deine Situation schilderst. Die Lehre abzubrechen ist nicht sinnvoll. Du bekommst u.U. keine neue Lehrstelle und hast dann keinen Abschluss.
Zum Ausbildungsplan eine Bürokauffrau gehört mit Sicherheit nicht, die regelmäßige Reinigung der Betriebsräume. - Was definitiv zum Ausbildungsplan gehört kannst du von der HWK erfahren.
Nach dem Inhalt deiner Frage beurteilt, arbeitest du sowieso in einem recht sonderbaren Betrieb mit einem ebenfalls recht seltsamem "Chef-Azubi-Vehältnis". Deshalb auch meine Warnung: Man sollte mit dem Chef nie zu vertraut umgehen, sondern immer eine gesunde Distanz bewahren. - Dies hätte dir vielleicht auch die besondere Aufgabenstellung im Betrieb erspart.
Eins für die Zukunft....warum hast Du Deinen Chef geduzt? Kennst Du ihn irgendwo her?
Das ist ein absolutes NO-GO...
Bevor man jemanden das Du anbietet muss schon sehr viel passieren. Das wirst Du sicherlich in Deinem Leben noch merken. Sei FROH, wenn ihr euch jetzt wieder Siezt...der Abstand wird dann "gerechter"....
OK...jeder soll es handhaben, wie er will...Wenn ich jetzt aber so auf mein Leben zurückblicke, kann ich sagen...Ein "Sie" hat eine Distanz, die manchmal nicht falsch ist..bei "Du" sagt man oft Dinge, die man eigentlich nicht hören möchte. Und...man kann ein Du auch ablehnen...ist manchmal sicher nicht verkehrt.
Dein Chef ist weisungsberechtigt, er sagt, was zu machen ist. Da mit dem nicht mehr Duzen ist OK, das kann jeder verlangen.
Deine Ausbildung wäre gar nicht gewährleistet, wenn du allein in der Firma bist. Es muss doch noch ein paar andere Leute da geben, die das auch mitbekommen.
Der Chef kann doch nicht grundlos Abmahnungen schreiben, oder einfach Kündigungen und Aufhebungsverträge schreiben. Die Handwerkskammer muss da einschreiten. Das ist doch keine Basis für eine Ausbildung.
Er hat mir das DU angeboten. Er geht mit seinen Mitarbeitern wie "Freunde" um, und hat dadurch den Respekt verloren und verlangt jetzt das wir Ihn wieder siezen. Er hat ernorme persönlichkeitsprobleme und ist alkoholiker.