Muß ein Handwerker die Abweichung von einem mündlich gemachten Kostenvoranschlag begründen?

3 Antworten

mündlich ist es eine kostenschätzung. ein kostenvoranschlag erfolgt schriftlich und darf um 10% abweichen. ein kostenvoranschlag basiert auf einem leistungsverzeichnis das der kunde im regelfall nicht versteht und ergo dessen die tatsächlich erbrachte lieferung und leistung in rechnung gestellt wird die erheblich abweichen kann!!!

Ein Kostenvoranschlag ist kein verbindliches Angebot. Es ist nur eine ungefähre Schätzung. Der tatsächliche Endpreis kann 10-15% davon abweichen. Wird es deutlich teurer, muss der Kunde darüber schnellstens informiert werden.

Kostenvoranschläge sind selten Endpreise.