Hausverwaltung schickt Handwerker - Mieter möchte erstmal nur Kostenvoranschlag

5 Antworten

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Schaden 1, damit kann sich deine Haftpflicht beschäftigen. Ist es nicht in deinem Interesse, wenn die defekte Leitung so schnell wie möglich repariert wird? Bevor noch etwas passiert? Wenn du ein Loch in die Wand bohrst und dabei eine Stromleitung beschädigst, dann ist das ein versicherungspflichtiger Schaden. Den du bereits eingereicht hast.

Schaden 2. ist heikel. Vielleicht erkennt der Elektriker an der Art des Schadens, daß er schon länger besteht. Dann muß der Vermieter dafür aufkommen. Das wird wohl auch so sein.

Du kannst den Elektriker dann immer noch um einen Kostenvoranschlag bitten, wenn es nicht zu erkennen ist

Vielen Dank!

Ist es nicht in deinem Interesse, wenn die defekte Leitung so schnell wie möglich repariert wird?

  • Das stimmt, aber wenn der Umfang größer ist, möchte A auch nicht unnötig in Vorleistung treten, sondern erstmal Kostenvoranschlag verlangen und das dann möglichst an die Versicherung abtreten.

Vielleicht erkennt der Elektriker an der Art des Schadens, daß er schon länger besteht.

  • Darauf wird es wohl hinauslaufen. Was anderes bleibt meiner Meinung nach leider auch nicht übrig.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten, anbei die vorläufige "Lösung"

Schaden 1: tatsächlich lag der Schaden laut Elektriker bereits länger vor. Die Wand wird wohl aufgeschlagen und weiter überprüft. Problem liegt also zwischen Hausverwaltung und Haftpflichtversicherung.

Schaden 2: es hat sich herausgestellt, dass auf der Leitung nie Strom war und auch nie sein wird. Das hätte man mal auch vorher dem Mieter mitteilen können. Der Elektriker wusste das, weil die Hausverwaltung das an der Stelle der Steckdose grds. so in ihren Häusern macht.

Danke nochmals an alle Antworten!

  1. ist klar. Der von der HV beauftragte Elektriker wird den Schaden reparieren und die Versicherung wird das wohl übernehmen.

Zu 2.: Jeder Mieter ist verpflichtet, Schäden so schnell wie möglich zu melden, damit der Vermieter die Möglichkeit hat zu prüfen, ob und wann ein Schaden zu beheben ist und ob ggf. Folgeschäden daraus entstehen können, die er dann noch vermeiden kann. Aber auch, um z. B. im Rahmen eines Sammelauftrags möglichst viel machen zu lassen, was wiederum den Schaden minimiert.

Das bedeutet, dass Du bereits schon lange versäumt hast, einen erkannten Schaden, wenn auch nicht von Dir verursacht, an den Vermieter zu melden. Nun besteht die Möglichkeit, diesen Schaden kostengünstig, weil nur eine Anfahrt, gleich mit reparieren zu lassen. Soll der Elektriker nun nur einen Kostenvoranschlag machen, bedeutet das auf jeden Fall, dass er nochmal kommen muss, auch wenn er gleich reparieren könnte. Das vergrößert den Schaden eher noch. Also, wenn er es machen kann, soll er es gleich machen. Informiere aber vorher noch die Hausverwaltung oder den Vermieter, damit dieser entscheiden kann, ob der Handwerker die Reparatur gleich ausführen soll.

Die Hausverwaltung wird sich nicht aus Schaden 2 raus reden. Sie wird interessiert daran sein, dass auch das möglichst gleich repariert wird, denn wenn Du mal ausziehst, braucht vielleicht der Nachmieter die Steckdose.

Wer beauftragt, der zahlt! Zunächst.

Insofern ist es natürlich Sache der Hausverwaltung wen sie schickt und ob sie sich noch Kostenvoranschläge einholt.

Die Rechnung für den selbstverschuldeten Schaden wird dir die Verwaltung allerdings zusenden. Ob die zu hoch ist oder ausreichend ist, ist aber ebenfalls nicht dein Problem, sondern das Problem deiner Haftpflichtversicherung. Wenn sie die Rechnung nicht akzeptiert, ist das eine Angelegenheit zwischen der Versicherung und der Verwaltung.

Bei dem älteren Schaden hängt es letztlich davon ab, was die Ursache der toten Steckdose ist. Wenn die Ursache ein Loch in der Wand deiner Wohnung ist, würde ich dir die Kosten auf`s Auge drücken, weil das Loch nicht von alleine in die Wand und durch die Leitung kommt. Ist die Ursache lediglich ein poröses Kabel oder eine stillgelegte Leitung, dann sind die Kosten wohl das Problem der Verwaltung.

Kommt auf den Umfang der Arbeiten an. Wenn nur die Leitung geflickt und das Loch zugemacht werden muss eher nicht, wenn das Ganze aber mit umfangreichen Maler- und/oder Fliesenarbeiten verbunden ist schon. Aber wenn die Haftpflicht zahlt, sollte die eigentlich eine Obergrenze setzen, ab der sie ein Angebot haben will, das geht dann den Mieter nichts an...

Schaden zwei muss der Mieter nicht bezahlen, nur mögliche Folgeschäden, die aus der verspäteten Meldung entstanden sind...

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Wenn nur die Leitung geflickt und das Loch zugemacht werden muss eher nicht, wenn das Ganze aber mit umfangreichen Maler- und/oder Fliesenarbeiten verbunden ist schon.

  • Das impliziert ja wiederum, dass beim ersten Besuch ein Kostenvoranschlag gestellt wird (hat A Anspruch darauf, um nicht die "Katze im Sack zu kaufen"?). Kann es passieren, dass weA den Handnn werker wieder wegschickt, ihm dann trotzdem Kosten entstehen (z.B. Fahrt, die halbe Stunde Schaden begutachten), die die Hausverwaltung an A weitergeben möchte, da nix gemacht wurde?

Schaden zwei muss der Mieter nicht bezahlen, nur mögliche Folgeschäden, die aus der verspäteten Meldung entstanden sind...

  • Wer ist denn da in der Beweislast?
@pistisparti

Man muss nicht für alles einen Kostenvoranschlag haben, es gibt zwar da keine festen Werte, aber Reparaturen mit Kosten unter 500-1500 Euro kann man auch so allein aufgrund grober Schätzung ausführen lassen, je nach Versicherung, da da dann Aufwand und mögliche Ersparnis unverhältnismäßig sind. Und da kann dann natürlich auch der Mieter Kosten tragen müssen, wenn er den Handwerker wieder wegschickt...

Die Beweislast trägt der Vermieter...

@MosqitoKiller

1000 Dank MosqitoKiller. Daran schließt sich noch eine Frage an:

Wenn der Vermieter die Beweislast trägt, wird er wahrscheinlich das Übernahmeprotokoll dazu nutzen?! Das wurde von A auch unterschrieben, aber natürlich ohne jede einzelne Steckdose zu prüfen :-(

@pistisparti

Das ist insofern egal, da der Vermieter ohnehin alle Reparaturen tragen muss, egal wann der Schaden entstanden ist, sofern der Mieter nicht Schuld ist. Der Vermieter müsste also die Schuld des Mieters beweisen, wenn er was will, nicht allein den Zeitpunkt des Schadens...

Dennoch sollte man gerade ein Übergabeprotokoll sehr genau ausführen. Ich als Vermieter weise die Mieter bei Übergabe immer darauf hin, dass eine möglichst genaue Übergabe in ihrem Interesse ist, und sie bitte selbst alles prüfen mögen, was sie für nötig halten, ich dokumentiere das dann nur im Protokoll...

Für Fehlersuche und beheben kann man keinen Verbindlichen KV erstellen, da die Zeit hierfür nicht voraus zu sehen ist. Pech gehabt, oder einen Stromer der eigenen Wahl beauftragen.