Mündliche Vereinbarung/ Geldzusage

4 Antworten

Zieh einen Anwalt für Vertragsrecht zu Rate. Das Problem wird hier sein, dass du den zusammengekommenen mündl. Vertrag beweisen müssen wirst.

DerHans  15.03.2013, 19:43

Sicher, DANN freut sich wenigstens der Anwalt. Der bekommt sein Geld auf jeden Fall.

Ein Bekannter, der Jurist ist, hat mir einmal gesagt "jeder Richter würde ein richtiges Urteil sprechen wenn er dabei gewesen wäre". Das ist euer Problem: Zwar hat eine mündliche Vereinbarung durchaus Vertragskraft oder eine mündliche Zusage ebenso den Rang einer rechtlich bindenden Willenserklärung, nur - ihr könnt das nicht beweisen. Und der Richter ist - leider, siehe oben - nicht dabei gewesen. Ich seh das leider schlecht für euch.

Solange du diese mündliche Vereinbarung nicht durch Zeugen belegen kannst, hast du im Zweifelsfall die Arschkarte gezogen... So etwas am Besten immer schriftlich festhalten.

Wenn ihr das nicht schriftlich habt, könnt ihr es vergessen.

Eine Provisionsabgabe kannst du sowieso nicht einklagen. Das wäre ein sittenwidriger Vertrag zuungunsten eines Dritten.