Mit "fremdem" Auto nach Russland?

2 Antworten

Genau weiss ich es nicht und daher spekuliere ich einfach.

Generell benötigt man in Russland zum Führen eines fremden Fahrzeugs, welches einem nicht gehört eine handschriftliche Vollmacht des Eigentümmers zum Führen des Fahrzeugs. Nur zum Führen muss es meines Wissens nach notariell nicht beglaubigt werden. Erst wenn der Fahrer die Interessen des Eigentümmers vor den russischen Behörden/Beamten/Polizei vertreten muss. Z.B. wenn das Fahrzeug verkauft oder verschenkt werden soll. Die handschriftliche Vollmacht sollte logischerweise in russischer Sprache vorliegen.

Zusätzlich braucht man die letzte TÜV-Bescheinigung, die Bescheinigung der Versicherung, dass das Fahrzeug auch in Russland versichert ist sowie einen internationalen Führerschein (nicht zu verwechseln mit dem normalen "nationalen" als Kärtchen). Die Stadtverwaltung stellt zusätzlich zum nationalen auch den internationalen Führerschein für das NichtEU-Ausland aus.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

P. S. Außer des Führerscheins. Das weiß ich genau.

Das ist so einfach nicht zu beantworten. Welchen Nationalität haben die Reisenden, welch Route soll genommen werden?

Richtung Kaliningrad ehm. Königsberg.

Die Eltern sind Kasachen mit deutschem Pass und die Kinder alle in Deutschland geboren.

@kecker99

Dann brauchen sie wohl ein Visum? Ich würde beim russischen Konsulat anrufen, welche Dokumente für das Fahrzeug notwendig sind. Die grüne internationale Versicherungskarte muss auch in Russland Gültigkeit haben oder man muss an der Grenze das Fahrzeug versicher.