Mietrecht: Mietminderung wegen nicht vorhandenem Treppengeländer in Mietwohnung möglich?

Treppen auf- / abgang  - (Mietrecht, Mietminderung)

7 Antworten

Du hast die mangelbehaftete Mietsache ohne VORBEHALT einer Beseitigung unter Fristsetzung übernommen und damit ist Mietminderung jetzt nicht mehr möglich. Allerdings hast du immer noch Anspruch auf Herstellung der Verkehrssicherheit. Daher Fristsetzung und Androhung einer Erfüllungsklage mit Hinweis auf die Bauordnung. Es ist auch eine Vereinbarung über Mieterinstandsetzung mit dem Vermieter möglich. Dabei werden dir die kalkulierten Kosten zu erstatten sein.

Da hier auf beiden Seiten Wände sind, ist IMO kein Geländer notwendig.

Wenn Du eine schriftliche Zusage hast, daß ein Geländer angebracht wird, hast Du anspruch auf Mietminderung. Über die Höhe informiert Dich ein Anwalt oder der Mieterverein.

Mir geht es ansich darum von oben nicht in das "Treppenloch" zu fallen. Und nicht das umfallen auf der Treppe nach rechts oder links zu verhindern. 

Es geht wohl eher um ein Geländer oben und nciht um einen Handlauf.

Ich denke aber, dass Handläufe ab 4 Treppenstufen vorgeschrieben sind. Müsste man nochmal nachlesen.

Die bestehende Gefahr wird durch eine Mietminderung nicht beseitigt.

Daher letzte kurze Fristsetzung und Hinweis nach Fristablauf wird durch euch der Mangel beseitigt und die Kosten mit den nächsten Mietzahlungen verrechnet.

Ich verstehe nur nicht, dass man mit diesem Mangel 2,5 Jahre lebt und fruchtlose Aufforderungen hinnimmt.

Ich würde  gar nicht mit Mietminderung drohen, sondern mich mit einem Anwalt in Verbindung  setzen bezüglich des weiteren Vorgehens. ME ist das fehlende Geländer eine Gefahr und stellt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung dar. Kläre mit dem Anwalt ab, ob du dem Vermieter eine kurze Frist setzen kannst und dann selbst einen Metallbauer mit dem Anbringen eines Geländers beauftragen kannst. Diese Kosten dürften mWm von den Mietzahlungen abgezogen werden. 

LG