MDK prüfung wegen Krankschreibung was passiert da?

5 Antworten

Wenn der MDK Dich arbeitsfähig schreibt kann die Ärztin Widerspruch dagegen einlegen und Dich weiter krank schreiben.Wichtig ist was für eine Fachrichtung die krankschreibende Ärztin hat und welche der Arzt beim MDK,wenn die Ärztin Psychiaterin ist,der Dich begutachtende MDK Arzt Orthopäde,was nicht selten vorkommt,dann kann schon aus diesem Grund widersprochen werden,die Ärztin kann eine Begutachtung durch einen Facharzt der gleichen Fachrichtung bestehen.Eine Aufhebung der Krankschreibung bedeutet erst einmal gar nichts,sollte der Fall eintreten,das wird Dir sofort bei der Begutachtung gesagt,gehe anschliessend zu Deiner Ärztin und bespreche das weitere Vorgehen mit ihr.

Dievonda 
Fragesteller
 12.03.2014, 19:08

Mein Arzt ist Allgemeinart und Facharzt für innere Medizin.
Sie muss auch ein Befragungsbogen ausfüllen ich auch. Wäre ja april wieder arbeitsfähig nur noch die zeit überbrücken damit ich nicht fix und fertig nervlich in meinen neuen Job starte weil das wäre ja auch nicht gut wenn ich anfang an nicht 100% da bin..

andie61  12.03.2014, 19:17
@Dievonda

Da ist dann die Frage was der Grund für die Krankschreibung ist,sind es psychische Probleme dann hat Deine Ärztin auch nicht die richtige Fachrichtung,da kann der MDK ihre Kompetenz auch in Frage stellen,und die Frage aufwerfen warum Du wenn die Erkrankung so schwerwiegend ist das Du deshalb über längere Zeit arbeitsunfähig bist nicht an einen Facharzt zur Mitbehandlung überwiesen wurdest.Auch wird dem MDK bekannt sein das das Arbeitsverhältnis gekündigt ist,da kann der Verdacht einer Gefälligkeitskrankschreibung schon aufkommen..Das alles macht dann einen Widerspruch nicht so einfach.

MDK? Gute Idee. Erzähl denen, was die mit dir abziehen. Irgend eine pflegerische Schweinerei wird es auch sicher geben (z. B. Pflegehelfer macht Behandlungspflege, Bewohner werden nicht ausreichend versorgt). So was interessiert dem MDK und die Krankenversicherungen. Falls der MDK dich tatsächlich gesundschreibt, gehst du zu deinem Arzt, läßt dir ein Attest geben, dass du die Mobberei nicht mehr aushältst, dann darfst du fristlos kündigen, ohnedem, dass du gesperrt wirst. Sollte dir der Arbeitgeber ein schlechtes Zeugnis ausstellen, gehst du vors Arbeitsgericht und basta. Mach dir mal keinen Kopf. Du mußt nicht mehr dort hin.

Dievonda 
Fragesteller
 12.03.2014, 19:24

es geht ja um Mich und nicht um die Einrichtung die wurde erst geprüft natürlich alles Prima... Ich bin noch so Jung und will mich da nicht kaputt machen lassen und ob denen Mobbing und psyschiche Probleme interessieren keine Ahnung... ich hoffe auf einen verständlich vollen Arzt..

Sommer7713  12.03.2014, 19:27
@Dievonda

Ach komm. Was die da geprüft haben, auf das kann man doch nicht gehen....Alle Heime schneiden mit sehr gut oder gut ab und trotzdem gibt es Missstände. Wie schon gesagt, du kannst auch fristlos kündigen, ohnedem, dass du vom Arbeitsamt gesperrt wirst, wenn du ein entsprechendes Attest vorlegen kannst. Auch ich habe vom Arbeitsamt die Erlaubnis bekommen, fristlos zu kündigen, ohnedem, dass ich gesperrt werde.

Dievonda 
Fragesteller
 12.03.2014, 19:46

ich hab ja gekündigt sind noch drei wochen dann fang ich neuen Job an....

Dievonda 
Fragesteller
 12.03.2014, 20:14
@Dievonda

Ich kann auch einfach nicht mehr... jedes mal wenn ich frühschicht hatte hab ich die ganze nacht nicht schlafen können weil ich angst hatte wer weiss was wieder kommt ich habe gestern das erste mal nach monaten durchgeschlafen und ausgeruht bin ich trotzdem nicht. ich hab echt angst wenn ich wieder dahin muss :(

Sommer7713  13.03.2014, 10:55
@Dievonda

Du verstehst mich nicht. Wenn du vom MDK gezwungen wirst, die 2 Wochen bis zum neuen Job zu arbeiten, dann geh zum Arzt und lass dir ein Attest ausstellen, dass du fristlos kündigen darfst, ohnedem, dass du gesperrt wirst. Wobei ich der Meinung bin, dass die zwei Wochen, wo du gesperrt wirst, dir schon nicht das Genick brechen werden.....

Dievonda 
Fragesteller
 13.03.2014, 19:03
@Sommer7713

Ich habe heut mit mein Arzt gesprochen. Ich soll aufjednfall nichts schön reden und gute fakten nennen nichts übertreiben aber auch nichts verschweigen.. Wenn der mdk mich gesundschreiben würde könnte Sie mich aber nicht weiter krank schreiben ... aber ein anderer Arzt könnte das wohl ab zum Facharzt .

werd einfach sagen was ich für beschwerden habe tgl Kopfschmerzen herzklopfen vorm schlafen (besonders vor Früh & Nachtschichten!!) erschöpft trotz ruhe sehr schnell gereizt und schnell am weinen ( wa sonst nicht so!) Angst vor dem mobbing vor der hohe Arbeitsbelastung /druck Weil meine MA erwarten einfach zu viel von mir schon immer gewesen und seid November merk ich ja das ich damit nur schwer zurecht komm ich bin nach den 7h Spät so fertig als wäre ich Maraton gelaufen und das 100km und ich kann ja nicht ständig fertig sein und müde eig soll man ja nach 8h schlaf (die brauch ich auch) ausgeruht sein dem is nicht so und das schon länger. Ich sass ja auch schon oft auf arbeit und habe geweint es interessierte niemanden wurde immernur gesagt ich soll mich nicht so haben ich sei noch jung. und seidem ich gekündigt habe und es alle wissen natürlich noch schlimmer da is eh alles was ich sage falsch. Ich bin leider nicht gut im reden aber ich werd das iwie schaffen.vll hab ich einen Arzt bei mdk der verständniss zeigt. Zumal denen ja auch nicht geholfen ist wenn Sie mich wieder arbeiten schicke ich da zusammen klappe oder sonst was...

Sommer7713  14.03.2014, 10:14
@Dievonda

Dann geh zu einem Nervenarzt. Der wird dich krankschreiben und wenn nicht, dann kündige selbst und nehm die 14 Tage Sperrzeit in Kauf. Ich würd mich jedenfalls nicht schikanieren lassen.

Wenn Du seit 21.02. krank bist erhältst Du keine Leistungen der KK sondern Entgeltfortzahlung vom AG auf Grund der AUB.

Dein AG hat wohl Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Krankheit und hat über die KK den med Dienst eingeschaltet. Dieser wird Dich ärztlich begutachten und die Krankschreibung entweder bestätigen oder eben aufheben.

Entgeltfortzahlung steht Dir aber trotzdem bis jetzt zu.

Dievonda 
Fragesteller
 12.03.2014, 19:06

ich hätte ende März urlaub der aber durch meinen Kündigung gestrichen würde. (hatte im Januar urlaub und somit zuviel für das Jahr da ich zu ende März gekündigt habe) . Denke das Sie es deswegen anzweifeln.

schildere de, MDK deine Beschwerden über deinen Körper und Seele ..... wenn glaubhaft weiter krank - wenn nicht arbeiten..... alles Gute

Der MDK schreibt meistens arbeitsfähig.

verreisterNutzer  12.03.2014, 21:10

In allergrößter Not geht sie dann eine Stunde hin, übergibt sich, meldet sich erneut (unter Zeugen!) ordnungsgemäß krank, verlässt das Haus, und begibt sich auf direktem Weg zum Arzt (wenn es in der Nacht sein sollte, zur Notaufnahme des nächst gelegenen Krankenhauses).

Dies alles würde dann wohl als "missglückter Arbeitsversuch" gewertet werden müssen, und würde große Chancen in sich bergen, die Krankheit bis zum Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses zu überbrücken...