Darf mein Arbeitgeber mein Gehalt kürzen, wenn ich noch nicht die Urkunde für die Berufsbezeichnung vorgelegt habe?

5 Antworten

Spontan würde ich sagen, es gilt der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn. Wenn Zweifel an deiner Berufsqualifikation Bestehen, müsste er wohl eher kündigen. Oder es steht im Arbeitsvertrag direkt so drin, das bis zur Vorlage des Nachweises weniger bezahlt wird.

Aber um das genau zu wissen, muss man deinen Arbeitsvertrag kennen. Daher die klare Empfehlung: wenn die Gehaltskürzung empfindlich ist, frag einen Anwalt.

DanielWeissberg 
Fragesteller
 12.10.2017, 15:36

Es steht ein Paragraph im Arbeitsvertrag, der vorsieht mich als Pflegehelfer zu bezahlen, solange ich die Urkunde nicht vorgelegt habe, die Frage ist, ist dieser Paragraph im Arbeitsvertrag überhaupt statthaft, wenn ich durch das Zeugnis eindeutig beweisen kann, dass ich die Prüfung bestanden habe, ergo die Urkunde für die Berufsbezeichnung auf dem Weg ist. Es liegt ja nicht in meinem Verschulden, dass die Anfertigung der Urkunde so viel Zeit in Anspruch nimmt

Chauze  12.10.2017, 16:08
@DanielWeissberg

Du hast die Prüfung bestanden, aber noch keine staatliche Anerkennung. Damit kannst du Vertrag unter Vorbehalt. Und dies wird in dem Auszug den du in deiner Frage hast auch klar dargestellt: "Ferner steht der Arbeitsvertrag unter dem Vorbehalt der Vorlage der staatlichen Anerkennung als Altenpflegerin."

Ich sehe also nichts, was hier nicht dem gültigen Recht entspricht. Der Arbeitgeber räumt sich im Vertrag, den du im übrigen mit deiner Unterschrift in allen Punkten akzeptierst hast das Recht ein, dich als Pflegehelfer zu bezahlen, bis die betreffenden Unterlagen vorliegen. Erst dann wird er dir den ausstehenden Lohn nachzahlen.

Familiengerd  12.10.2017, 18:14
@Chauze

So ist es!

Familiengerd  12.10.2017, 18:22

Es gibt keine "Gehaltskürzung", sondern es wird bis zum Nachweis der staatlichen Anerkennung nur der niedrigere Lohn für Pflegehelfer gezahlt und der Differenzbetrag bei Vorlage der Urkunde nachgezahlt!

Erstens: Dein Gehalt wird nicht gekürzt, sondern Du bist nur bis zum Nachweis der staatlichen Anerkennung niedriger eingestuft und erhältst den Differenzbetrag bei Vorlage der Urkunde nachgezahlt!

Zweitens: Wenn die korrekte Eingruppierung unter dem Vorbehalt des Nachweises der staatlichen Anerkennung als Altenpflegerin steht (und die Differenz zum bis dahin niedrigeren Lohn als Pflegehelferin bei Vorlage
nachgezahlt wird), ist dagegen nichts einzuwenden!

Es gibt dazu keine unmittelbar anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen - es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, und dem steht der Vorbehalt
der AGB-Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 307 "Inhaltskontrolle" - unangemessene Benachteiligung - nicht entgegen.

Nebenbei: Ich Deinem Fall liegt ja nun wirklich keine besondere "Dramatik", da Du den Höheren Lohn (bzw. die Differenz) schließlich bei Vorlage der Urkunde nachbezahlt bekommst!!

Hast Du mit bestandener Prüfung keine vorläufige Bescheinigung bekommen, dass Du die Prüfung zur exam. Altenpflegerin mit Erfolg abgelegt hast? So lange Du keine schriftliche Bestätigung vorlegen kannst, bist Du es nicht.

DanielWeissberg 
Fragesteller
 12.10.2017, 15:32

Ja, ich habe eine vorläufige Bescheinigung und das Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Altenpflege, aus der hervorgeht, dass ich nach §2 Abs 1 Nr. 1 des Altenpflegegesetzes die Prüfung bestanden habe

Novos  12.10.2017, 15:35
@DanielWeissberg

Die hast Du dem AG angezeigt, dann hast Du das Recht den normalen Lohn zu bekommen.

DanielWeissberg 
Fragesteller
 12.10.2017, 15:36
@Novos

Gibt es dafür einen Paragraphen?

Familiengerd  12.10.2017, 18:17
@Novos

Wenn der "normale" Lohn (welchen meinst Du jetzt damit?) an den Nachweis der staatlichen Anerkennung geknüpft ist, dann ist dagegen nichts einzuwenden - im öffentlichen Dienst ist das sogar grundsätzliche Voraussetzung!

Novos  12.10.2017, 18:43
@Familiengerd

Den der, der nachgewiesenen Ausbildung entspricht, examinierte Altenpflegerin

Familiengerd  12.10.2017, 18:51
@Novos

Nur ist hier nicht die bestandene Prüfung dafür nachzuweisen, sondern die staatliche Anerkennung!

mich fristlos zum

Man wird fristlos gekündigt, aber unbefristet eingestellt.

Ist die Gehaltskürzung rechtens?

Ja, denn du hast bis dato nicht den Nachweis erbracht, dass du die entsprechende Ausbildung hast

DanielWeissberg 
Fragesteller
 12.10.2017, 15:28

Ich habe meine Ausbildung bei Vivantes gemacht und ich habe mein Abschlusszeugnis, es fehlt halt nur die Urkunde über die Berufsbezeichnung.

Familiengerd  12.10.2017, 17:50

Man wird fristlos gekündigt, aber unbefristet eingestellt.

Erstens ist das ein völlig überflüssige "Wortklauberei".

Ja, denn du hast bis dato nicht den Nachweis erbracht, dass du die entsprechende Ausbildung hast

Zweitens wurde der Nachweis mit dem Zeugnis nach Bestehen der Prüfung sehr wohl erbracht!

Wenn du das Abschlußzeugnis hast, darf er den Lohn nicht kürzen.

DanielWeissberg 
Fragesteller
 12.10.2017, 15:40

Ja, aber auf welchen Paragraphen beruht dies?

Familiengerd  12.10.2017, 18:20

Wo wird denn hier Lohn "gekürzt"?!?!

Hier wird kein Lohn gekürzt, sondern nur bis zum Nachweis der staatlichen Anerkennung der niedrigere Lohn für Pflegehelfer gezahlt und der Differenzbetrag bei Vorlage der Urkunde nachgezahlt!

Griesuh  13.10.2017, 07:32
@Familiengerd

Jedoch nicht, wenn der Frager zum Zeitpunkt ab 1.10.17 als Exe beschäftigt wird.

( Der Frager meint sicherlich nicht fristlos eingestellt, sondern er meint sicherlich er hat eine unbegrenzte Festanstellung als exe bekommen)

Dann ist auch der Lohn für Exen zu bezahlen.

Denn es weiß ansich jeder, dass es bis zur Ausstellung und Übersendung der Ernennungsurkunde bis zu 3 Monate dauern kann.

Familiengerd  13.10.2017, 12:51
@Griesuh

Wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass die Bezahlung als examinierter Altenpfleger ab Vorlage der Bescheinigung über die staatliche Anerkennung erfolgt, dann ist das so.

Die Vertragsfreiheit gibt das her, und es gibt hier auch keine unangemessene Benachteiligung, zumal auch die Differenz zum bis dahin gezahlten niedrigeren Entgelt als Pflegehelfer nachgezahlt wird.

Denn es weiß ansich jeder, dass es bis zur Ausstellung und Übersendung der Ernennungsurkunde bis zu 3 Monate dauern kann.

Welche Rolle soll das spielen?

( Der Frager meint sicherlich nicht fristlos eingestellt, sondern er
meint sicherlich er hat eine unbegrenzte Festanstellung als exe
bekommen)

Selbstverständlich, das habe ich auch nicht angezweifelt; außerdem spielt das für die Frage keine Rolle.

Griesuh  14.10.2017, 07:45
@Familiengerd

Junge hör endlich auf mit deiner besserwisserei. Du nervst.

Familiengerd  14.10.2017, 09:07
@Griesuh

Das gilt aber umgekehrt genau so auch für Dich, Bubi! 😁🤗