MAW Hühnerschreck rechtliche Rahmenbedingungen?

5 Antworten

Der Hühnerschreck gilt nach heutiger StVZO als Kleinkraftrad. Also mußt Du einen Motorradhelm tragen, Fahrradhelm reicht nicht aus.

Lt. Wikipedia ist unklar, ob die DDR-StVZO noch nachwirkt und somit keine ABE erforderlich ist. Empfohlen wird eine Einzelgenehmigung. Dazu ist ein Gutachten des TÜV/Dekra usw. erforderlich.

Am besten fragst Du mal bei TÜV o.a. nach, wie hoch die Gebühren dort sind.

Wenn die Summe nicht astronomisch hoch sein sollte, würde ich es machen. So ein Fahrzeug sieht man nicht alle Tage.

Hm...Der Hühnerschreck ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor über 25 km/h und wird als Kleinkraftrad eingestuft.

Daraus folgt dann die Helmpflicht mit einem geeigneten Schutzhelm. Also Motorraddinger.

Ebenso brauchts dann mindestens den Führerschein Klasse AM. Oder eben A, A1, A2, B und T. Siehe § 6 FeV (Fahrerlaubnisverordnung).

Zulassen und Anmelden dürfte sich im Kleinkraftradbereich bewegen. Also Roller und Mopeds. Ist nicht die Welt. Es muss halt schon straßentauglich sein.

Mit dem Hühnerschreck hab ich keine Ahnung. Würde da mal Versicherungsmenschen und TÜV-Menschen fragen.

vierfarbeimer  07.06.2018, 16:23

"Motorraddinger" für solche Räder muss er nicht tragen.

Die StVO schreibt einen "geeigneten" Schutzhelm vor. Folglich würde ein normaler Fahrrad Helm o.ä. völlig ausreichen.

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php

qugart  08.06.2018, 07:18
@vierfarbeimer

Und da ein Fahrradhelm eben nicht für Kleinkrafträder über 25 km/h geeignet ist ist ein Motorradhelm bzw. ein Pedelec-Helm Pflicht. Ein Fahrradhelm reicht hier nicht.

vierfarbeimer  08.06.2018, 08:47
@qugart

Wenn du dir einfach mal die Mühe machen würdest, den Gesetzestext zu lesen, würdest du nicht so einen Unsinn verbreiten.

"Geeignete" Helme müssen der ECE-Regelung Nr. 22  (BGBl. 1984 II S. 746) nach gebaut, geprüft und genehmigt werden. Wenn ein Helm dieser Regelung genügt, ist der Helm "geeignet" und darf getragen werden, auch wenn es dir nicht passt und ins Hirn gehen will.

qugart  08.06.2018, 08:57
@vierfarbeimer

Wenn du dir die Mühe machen würdest die Regelungen seit 2012 zu lesen und nicht uralten und überarbeiteten aus 1997.

Fahrradhelme sind nur für Geschwindigkeiten bis 20 km/h geignet.

Da ein Fahrrad mit diesem Motor bis zu 35 km/h erreichen kann, gilt dieses Fahrrad so ausgerüstet als Kleinkraftrad, das bedeutet: Helm ist Pflicht, und sogar ein Führerschein!

Bei der Zulassung gibt es anscheinend gewisse Widersprüche, so dass Wikipedia eine Einzelzulassung empfiehlt.

Hier steht einiges darüber: https://de.wikipedia.org/wiki/MAW_(Hilfsmotor)

Wenn es sich um ein motorgetriebenes Fahrzeug handelt, brauchst du ein Versicherungskennzeichen. Dafür brauchst du aber wiederum erst einmal eine Btriebszulassung