KFZ auf Betriebsstätte zulassen?

3 Antworten

Wenn die Niederlassung auch im HRB steht kannst du selbstverständlich auch in Hamburg zulassen.

Lösung steht in § 68 Abs. 2 Satz 1 StVZO:

2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die
Behörde des Wohnorts, mangels eines solchen des Aufenthaltsorts des
Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Orts der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Auch die "nicht selbstständige Niederlassung" bedarf einer Gewerbeanmeldung. Somit kannst du dort auch ein Fahrzeug zulassen.