Keine Rente trotz Pflegestufe und Sozialgericht

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Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit lösen nicht automatisch einen Rentenanspruch aus.

Das sind unterschiedliche Kriterien. Ein Blinder z.B. ist zu 100 % schwer behindert und kann trotzdem einen Vollzeitarbeitsplatz haben. Genau so ist es bei bestimmten Pflegebedürftigkeiten denkbar.

Wenn du rein auf einer psychischen Störung hin, Rente beantragst, liegt der Verdacht nahe, dass du etwas versuchst. Das Gegenteil ist ja auch schwer zu beweisen.

Wenn Dein Anwalt da überfragt ist dann solltest Du zu einem anderen gehen!Ich frage mich warum noch nicht Klage beim Sozialgericht eingereicht wurde,es könnte schon lange ein Urteil zu Deinen Gunsten geben.Die Rentenversicherung argumentiert immer so,das ist nichts neues,auch der Vorwurf des Simulanten ist nicht neu,als nächstes kommt der Vorwurf des Querulanten und das es besser währe Deine Energie in eine Arbeit zu stecken anstatt auf Rente zu klagen.Ohne Klage wirst Du dich imner weiter im Kreiscdrehen,bei geringen Einkommen kann Proßesskostenhilfe beantragt werden so dass keinerlei Kosten auf Dich zukommen.

hast du einen Antrag auf Volle EU-Rente gestellt oder Teil-EU-Rente? warst du bereits bei einem Gutachter, der belegen kann, dass du tatsächlich für mindestens 6 Stunden arbeitsfähig bist?