Kann mein Stiefvater mich aus seinem Haus werfen?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wem das Haus gehört ist in dem Falle erst einmal nebensächlich, es könnte ja genausogut auch eine Mietwohnung sein. Kinder die noch in der Ausbildung sind können nicht so einfach von ihren Eltern ( oder Stiefeltern ) von heut auf morgen rausgeschmissen werden, wenn sie noch nicht in der Lage sind einen eigenen Haushalt zu führen. Bis zum 25 Lebensjahr oder bis zur Beendigung der ersten Ausbildung nach der Schule sind Eltern noch verpflichtet, für dich aufzukommen. Das kann entweder darin bestehen, das du im elterlichen Haushalt wohnst, oder aber darin, das du eine eigene Wohnung bekommst und deine Eltern dich dann finaziell soweit als möglich unterstützen müssen. Wenn die Situation zu Hause wirklich nicht mehr tragbar ist, wende dich ans Jugendamt, die werden dir entweder die Möglichkeiten die du hast aufzählen, oder deinen Stiefvater über seine Pflichten aufklären. Einfach dir bei Nacht und Nebel die Koffer auf die Straße zu stellen läuft nicht.

(nein), rein rechtlich ist er dazu in der Lage, nur ist Deine Mutter Dir rein rechtlich auch zu Unterhalt verpflichtet.

Also das Haus ist nach der Heirat weiterhin im Besitz deines Stiefvaters.

Wenn er dich nun rausschmeißen will kann er dieses grundsätzlich auch ohne weiteres tun. Die Frage ist nur, was du derzeit beruflich machst. Kannst du dich finanziell selbst versorgen oder bist du noch in einer Ausbildung. Im letzteren Fall ist es so, dass deine Eltern dich finanziell unterstützen müssen. D. h. entweder dich zu Hause wohnen lassen oder dir halt eine eigene Wohnung finanzieren müssen (wenn du es alleine nicht finanzieren kannst).

Sprich doch am besten mit deiner Mutter darüber. Meist ist es so, dass die Gründe für die Ablehnung deines Stiefvaters nicht allein von Ihm, sondern sicherlich auch von dir kommen. Sprich mit deiner Mutter offen darüber und nimm Kritik dir gegenüber an. Versuche hierüber eine Einigung mit deiner Stiefvater zu erreichen. Und vergiss nicht: Anschuldigungen wie "der war's aber und ich bin ganz lieb" bringen hier nichts weiter

MissGalaxy2704 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 12:40

Ich bin seit Oktober Studentin, würde also evtl Bafoeg bekommen, der Antrag ist allerdings noch nicht beantwortet worden.

MissGalaxy2704 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 12:41
@MissGalaxy2704

Das heißt ich weiß die genaue Höhe des Bafoeg-Betrages den ich erhalte noch nicht.

TopJob  03.11.2010, 13:00
@MissGalaxy2704

Dann ist es ja im Grunde noch einfacher. Aber ich würde des Frieden Willen auf jeden Fall zu einem solchen Gespräch raten.

MissGalaxy2704 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 13:09
@TopJob

Wie meinst du das, dass es im Grunde genommen noch einfacher ist?

Naja, du bist volljährig - also eigentlich schon. Bezieht deine Mutter für dich noch Kindergeld?

Oder hast du einen Mietvertrag mit ihm? Dann könnte er zwar auch, müßte aber gewisse Fristen einhalten.

MissGalaxy2704 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 12:36

Nein, einen Mitvertrag mit ihm habe ich nicht, am Amfang sind wir ja alle gut miteinander ausgekommen, da hielt niemand so etwas für nötig

Jorgfried  03.11.2010, 12:54
@MissGalaxy2704

Deine Mutter braucht keinen Mietvertrag um mit ihren Kindern im Haus ihres Ehemanns wohnen zu dürfen.

Promethea  03.11.2010, 13:00
@Jorgfried

Nein, die Mutter nicht. Aber es hätte ja durchaus sein können, dass das ERWACHSENE Kind einen Mietvertrag mit dem Stiefvater hat! Bitte genau lesen!

MissGalaxy2704 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 13:03
@Promethea

Naja, als wir zu ihm gezogen sind, war ich noch nicht erwachsen. Und als ich 18 wurde, hat keiner solch einen Mietvertrag abschließen wollen, obwohl die Probleme da schon bestanden...

Promethea  03.11.2010, 13:11
@MissGalaxy2704

@ MissGalaxy: Mein Kommentar hat sich auf "Jorgfried" bezogen, nicht auf deinen Kommentar! :-)

Und: Wie die anderen Poster bereits erwähnt haben, hat er leider das Recht dazu...

MissGalaxy2704 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 13:14
@Promethea

Ah, ok^^

Wenn deine Mutter dir gestattet, bei ihr zu wohnen, wird dein Stiefvater damit nicht durch kommen. Deine Mutter muss das natürlich deinem Stiefvater gegenüber klarstellen. Trotzdem solltest du die Möglichkeiten für einen Auszug prüfen, weil du so einen ständigen Konflikt zwischen deiner Mutter und ihrem Mann erzeugst.

Rechtlich ist wahrscheinlich das Haus nach wie vor sein alleiniges Eigentum, doch hat deine Mutter volles Nutzungsrecht und kann dich mit dort wohnen lassen.

MissGalaxy2704 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 12:45

Ja, dessen bin ich mir bewusst. Ich möchte selbst ja auch, dass es meiner Mutter gut geht& ich will definitiv nicht, dass sie sich mit meinem Stiefvater streitet. Aber wie gesagt ist mein Stiefvater in keinster Weise bereit, irgendwie über die Probleme die bei uns vorherrschen zu reden. Er reagiert dann eher aggresiv und wird laut bzw macht mir Anschuldigungen als das er mit mir redet. Dazu ist er, so traurig es klingt, leider nicht in der Lage.

Jorgfried  03.11.2010, 12:52
@MissGalaxy2704

Dann musst du mit deiner Mutter eine Lösung finden. Idealerweise findest du eine finanzierbare Wohnung, Zimmer, WG. Dabei sollte dein Stiefvater auch wissen, dass er dich indirekt finanziell unterstützen muss, da deine Mutter dir von ihrem gemeinsamen Einkommen Unterhalt zahlen muss. Oder du findest eine Möglichkeit, weiter dort zu wohnen und dich einzuigeln - also den Kontakt zum Stiefvater beiderseitig zu minimieren.