Mieter will nach 2 Monaten Wohnung kündigen zahlt Jobcenter weiterhin die 3 Monate Kündigungsfrist?

4 Antworten

Das Job-Center bezahlt solange die Miete, solange du Anspruch auf ALG2 hast. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Wohnung gekündigt hast. Sobald der Vertrag endet, endet dann auch die Mietzahlung.

Wenn du keinen Anspruch hast und nix von JC mehr kriegst, kriegst du auch die Miete nicht.

Ich hab vorher bei meinen Freund gewohnt und jetzt will ich wieder zurück zu ihm ziehen. Deswegen frage ich nach ob Jobcenter dann noch die Miete bezahlt bis es durch ist. Muss auch dazu sagen bin noch im Elternzeit und hab davor Jobcenter nicht bezieht

@Xtina2016

Solange du Anspruch auf ALG2 hast, bekommst du auch die Miete.

Geh am besten persönlihc zum JC und lass dich dort aufklären.

@Bitterkraut

Ok vielen Dank für ihrer Aufmerksamkeit.

Wenn du Geld vom Jc beziehst, kannst du nur mit Einverständniss des JC umziehen. Für die alte Wohnung kannst du weiterhin Miete beziehen, für die neue wirst du mit dem JC Probleme bekommen.

Weder die doppelte Miete für die Überschneidung noch die Umzugskosten werden in dem Fall übernommen, dass du über den Kopf des JC umziehst.

Ne Wohnun gkann man auch ohne Einverständnis kündigen. Nur ne neue Wohnung muß man sich genehmigen lassen, den Auszug/Umzug selbst muß man nicht genehmigen lassen.

@Bitterkraut

Falls die neue Wohnung teurer ist, wie die alte wird sich das JC weigern die Mehrkosten zu übernehmen.

Natürlich hat man Theoretisch die freie Wohnungswahl, nur die Unterstützung kann dann eben wegfallen, wenn man einfach so umzieht.

Und Umzugskosten, die Doppelmiete und auch die Kaution sind nicht gerade geringe Posten und wenn das JC hier die Unterstützung versagt, tja was dann?

@berlina76

Dennoch gibt es die freie Wahl des Wohnorts und daran kann auch das JC nix machen. ALG2 ist nicht gleichbedeutend mit Entmündigng.

@Bitterkraut

Wie oft denn noch, doch: Das JC kann die Unterstützung verweigern. Nochmal Kaution, Umzugskosten und Doppelte Miete für die Überschneidumngsmonate sind freiwillige Leistungen des JC, sie müssen nicht vom JC getragen werden, können aber. Das betrifft auch die eventuell höhere Miete

Wenn man also ohne das mit dem JC abzusprechen umzieht, bleibt man auf diesen Kosten sitzen, muß sie selber tragen.

Wenn man das kann, bitte, man sollte es sich aber genau überlegen. Diese Posten können schnell in ein paar Tausend umschlagen. und wer hat die schon als ALG2 empfänger.

Sobald das Jobcenter nicht mehr für dich zuständig ist, zahlt es auch keine Miete mehr. Den Vertrag hast du ja geschlossen, nicht das Jobcenter.

Und vom Jobcenter nichts mehr beziehe.

Dann natürlich nicht.