Ist eine Mahnung über Facebook rechtsmäßig?

8 Antworten

Hallo, 

Soweit ich weiß, bedarf es für eine Mahnung keine bestimmte Form. Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Laut BGB bedarf es nur einer festgelegten Form, sofern es im Gesetz für etwas vorgeschrieben ist. Da es im BGB allerdings für die Mahnung gem. §286 Abs. 1 BGB keine bestimmten Formerfordernisse gibt, kannst du sie auch bei Facebook oder per E-Mail schreiben. Wichtig ist, dass sie explizit das ausdrückt, was gefordert wird, sprich die Leistung etc. 

Viel Erfolg! :)

Eine Mahnung hat eh keinen rechtlichen Charakter.

Das hat nur der Mahnbescheid.

Du kannst also ruhig über Facebook mahnen.

Eine Mahnung ist nicht formgebunden. Das Problem dürfte aber der Beweis des Zugangs beim Schuldner sein.

Ich glaube ein Problem könnte auch sein dass die Identität für dich nur über den Facebooknamen nicht eindeutig fest steht. Das dürfte bei einer Mahnung vorraussetzung sein, ich weiß es aber nicht genau.

Nein. Aber ich würde diese Person trozdem in Facebook vermahen

falls er/sie es wieder tut, mach eine Anzeige

mepeisen  01.07.2016, 02:56

Anzeige? Weswegen? Aus der knappen Beschreibung geht nicht mal vor, was da genau los ist und du weißt, dass es eine Straftat gab? Respekt.