Immobilienschenkung und Privatschulden?

3 Antworten

Ja, eine Überschreibung der Immobilie kann erfolgen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Gläubiger die Schenkung wegen Gläubigerbenachteiligung anfechten könnte, unter Umständen bis zu 10 Jahre nach der Schenkung

Die Immobilie kann m.M.n. überschrieben werden.

Jedoch können die Gläubiger der Mutter die Schenkung im Bedarfsfall anfechten.

Ob bzw. inwieweit erfolgreich, muß u.U. ein Gericht entscheiden.

Ich bin Laie, und diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung.

solange die Mutter alle ihre Schulden regelmäßig bezahlt ist alles o.k. Sollte die Privatinsolvenz anstehen, dann ist es Betrug.