Ich habe eine 5 Tage Woche (Mo-Fr) berechnet werden bei Krankheit aber 6 Tage

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http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html Wichtig ist hier der zweite Satz. Es geht um Kalendertage, also auch um das ganze Wochenende inklusive Sonntag. Die Vorgehensweise ist also rechtens. Was die internen Informationen in deinem Betrieb betrifft, scheint das nicht so prickelnd zu sein. Ich würde deinen Fall als Anlass nehmen, um auf diesen Paragraphen im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hinzuweisen.

janinchen2112 
Fragesteller
 01.08.2012, 21:12

Danke! Warum da allerdings die Kalendertage zählen macht für mich absolut 0,0 Sinn aber was solls.

Krankheitstage werden immer nach Kalendertagen gerechnet, schon wegen der Lohnfortzahlung. Das hat mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche überhaupt nichts zu tun. Wenn du ab Freitag krank bist, hat Montags die AUB vorzuliegen. Entgeltfortzahlungsgesetz § 5

Wishmaster69  01.08.2012, 20:28

So sieht das aus.

Haste denn jetzt eine Krankmeldung oder nicht? Verstehe es nicht ganz :D

Du kannst natürlich nicht Rückwirkend eine Krankmeldung bekommen wenn du zu dem Zeitpunkt garnicht beim Arzt warst.

janinchen2112 
Fragesteller
 01.08.2012, 20:57

Nein ich habe natürlich keine Krankmeldung, weil ja weder ich noch irgendjemand anderes der Mitarbeiter wusste, dass der Samstag und der Sonntag auch gezählt wird. Daher war ich auch nicht beim Arzt.

Matjes1703  02.08.2012, 19:15
@janinchen2112

Dann ist dein Verhalten grundsätzlich nicht richtig, wenn du am Freitag aus krankheitsbedingten Gründen nicht bei der Arbeit warst, ist es doch wohl selbstverständlich dass du an genau dem Tag auch zum Arzt musst.

Der Arzt entscheidet dann ob du arbeitsfähig bist oder nicht.

Wenn du es bist dann musste zur Arbeit, für Arztbesuche wird man freigestellt das ist also kein Problem. wenn du nicht arbeitsfähig bist bekommst du eine Bescheinigung und gut ist.

Du kannst ja nicht sagen ich bleibe erstmal ein paar Tage zu Hause und gehe dann zum Arzt. Der Arzt entscheidet ob Du zu Hause bleiben darfst oder nicht.

Wenn du erst zu Hause bleibt, dann einen Tag später zum Arzt gehst und er sagt dass du gesund bist dann haste natürlich Dir ein Eigentor geschossen, warst nicht bei der Arbeit ohne ärtzliches Attest!

janinchen2112 
Fragesteller
 30.08.2012, 10:54
@Matjes1703

Ich glaube du hast überlesen, dass ich 3 Tage ohne Bescheinigung zu Hause bleiben darf. Aber ist jetzt auch egal, denn das Problem hat sich gelöst, weil nicht einmal mein Abteilungschef von der Kalendertageregelung wusste habe ich die Stunden, für den 1 Tag für den ich eine Krankmeldung benötigt hätte, gutgeschrieben bekommen und gut ist. Für die Zukunft weiß ich das ja dann.