Hilfe! 18 jähriger hat mit 13 jähriger geschlafen wusste dies aber nicht was nun?

11 Antworten

Das ist strafbar, egal ob einvernehmlich oder nicht. Es kann vielleicht sein, dass er noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, was seine Strafe mildern könnte. Aber er sollte sich schon auf eine Jugendstrafe einstellen, da es sich hier um ein Verbrechen handelt.

Havege  07.10.2013, 04:10

Das ist strafbar, egal ob einvernehmlich oder nicht.

Das stimmt zwar. Aber da sie ihm beim Alter belogen hat, könnte hier Fahrlässigkeit vorliegen. Vorausgesetzt es gab keinen Grund warum er ihrer Aussage nicht hätte Glauben schenken sollen.

Da Sexueller Missbrauch von Kindern (unter14) keine Fahrlässigkeit bestraft, würde das einen Freispruch bedeuten.

Das passiert, wenn man alle Alterssorten auf einer Party zusammenmischt....

Kann denn niemand bezeugen, dass sie ihn angemacht hat? Irgendjemand muss doch was gesehen haben! War sie betrunken? Es könnte darauf zurückzuführen sein.

Aber im Grunde kann NOCH nichts großartiges passieren, bezüglich der Anzeige, da es Aussage gegen Aussage steht.

Wenn sie einfach nur ein Scheusal ist, dann würde ich sie in einen Raum locken, wo ihr eine Kamera positioniert habt oder ein Aufnahmeband bereit steht (möglichst unauffällig natürlich) und dann mit ihr reden, was das soll. Wenn sie erst 13 ist, dann wir sie wahrscheinlich nicht soweit denken, dass ihr was in Petto habt, und wenn sie sich auf ein Gespräch einlässt, dann habt ihr alles auf (Ton-)band und könnt es im Falle einer Anzeige vor der Polizei abspielen.

kevin1905  07.10.2013, 00:51
dann habt ihr alles auf (Ton-)band und könnt es im Falle einer Anzeige vor der Polizei abspielen.

Nein können sie nicht. Da Tonaufnahmen ohne Einverständnis des Aufgenommen als Beweismittel unzulässig sind und evtl. selbst eine Straftat darstellen können (§ 201 StGB).

UnLoved  07.10.2013, 01:08
@kevin1905

Das kann ich zwar nachvollziehen, dennoch finde ich es bescheuert. Ich meine, wenn man sagt: "Hey, du wirst gefilmt, also sag bitte die Wahrheit, damit du nicht mehr die Oberhand hast", dann wird das garantiert nicht hinhauen.

Außerdem macht die Polizei, bzw das FBI das auch oft >_>

Havege  07.10.2013, 04:07
@kevin1905

War da nicht aber etwas dass sie in einem Strafverfahren als entlastende Beweise zugelassen sind? Oder verwechsle ich hier gerade etwas mit dem US Recht ?

Havege  07.10.2013, 04:08
@UnLoved

Außerdem macht die Polizei,

Videoüberwachung oder Telefonüberwachung und sonstige ähnliche Dinge der Polizei geschieht auf Richterliche Anordnung.

bzw das FBI das auch oft >_>

Das FBI hat hier zu lande rein gar nichts zu melden.

kevin1905  07.10.2013, 20:22
@Havege

Der BGH und BVG vertreten die Auffassung, dass im Zivilverfahren absolutes Tabu gilt. Es ist nicht verwertbar unter keinen Umständen.

Im Strafrecht sieht es wohl aus, dass hier eine Abwägung des höheren Rechtsgutes stattfinden muss. Öffentliches Interesse an der Aufklärung vs Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten.

Entlasstend wird es tendenziell schon ehr zugelassen, belastend in der Tat ehr nicht.

Sie wollte den Sex und nun will sie jedoch Anzeige erstatten wegen Vergewaltigung

In solchen Fällen, wo Aussage gegen Aussage steht, kannst Du auch eine Münze werfen, wenn Du den Ausgang des Verfahrens vorhersagen willst.

Objektiv hat er sich nach Deiner Darstellung strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen, nur wird die Gegenseite die Sache völlig anders darstellen. Je nachdem, wie die Zeugen- und Indizienlage ist, kann das Gericht zur einen oder entgegengesetzten Einschätzung kommen.

Wenn es hart auf hart kommt hat er sich strafbar gemacht. Egal, ob er es wusste oder nicht. §182 Jugendschutzgesetz http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html In seinem Fall war es zwar keine Vergewaltigung, aber trotzdem ist es strafbar mit Minderjährigen sexuellen Umgang zu haben. Er hätte sich den Ausweis zeigen lassen müssen. Hört sich bescheuert an ist aber so. Solche schnellen unbekümmerten Sexgeschichten sind ja auch irgendwie eigenes Verschulden. Jetzt kann er nur noch abwarten, ob er eine Anzeige bekommt und sich schon mal auf die Suche nach einem Anwalt machen, wenn die Eltern des Mädchens ihn anzeigen. Sieht es nicht gut für ihn aus.

Havege  07.10.2013, 00:02

Wenn es hart auf hart kommt hat er sich strafbar gemacht. Egal, ob er es wusste oder nicht.

Falsch denn in vielen Fällen schützt Unwissenheit sehr wohl vor Strafe weil es dann Fahrlässigkeit wird.

§182 Jugendschutzgesetz http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Das ist das StGB, und dieser Paragraph ist bei Personen über 14, unter 14 gilt §176

Er hätte sich den Ausweis zeigen lassen müssen.

Nein das hätte er nur wenn er Grund gehabt hätte dieser Aussage nicht zu glauben.

wenn die Eltern des Mädchens ihn anzeigen. Sieht es nicht gut für ihn aus.

Wenn die Geschichte oben stimmt, und alle die Wahrheit aussagen, sieht es sogar sehr gut für ihn aus.

Hey :)

Achja die gute alte Mädchen die das Sexismus aller Menschen nach ihren Vorteilen missbrauchen. Dazu kann man nur noch eine Sache machen uns war ein Anwalt holen so bald wie möglich. Dann wäre vielleicht eine Gegenanzeige statten, als Dehnungsversuch bzw. Erpressungsversuch gegen deinen Freund. Und nun solltest dein Freund einfach sagen unter Alkohol konnte ich es nicht unterscheiden. Das wird es jedenfalls vermindern, denn in einer Disco war es dunkel --> kein guter Sichtkontakt , laut ---> kein Ahnung, dass es sich um ein jüngere Stimme handelt. Der Anwalt wird dir schon weiter helfen wie gesagt die Gegenanzeige keine Ahnung ob das funktioniert oder überhaupt möglich ist.

Lasst dein Freund beraten und hol dir Hilfe bei Anwalt,Eltern und etc. Und vor allem nehmt ihm die Angst weg sodass er kein Suizid begeht, am besten soagr noch ein Psychiater also eine Beratungsrunde.

Hoffe dass die Gerechtigkeit siegt und wünsche euch noch viel Glück :)

mfg Unkown2000