Gütetermin und Verhandlungstermin

4 Antworten

Den Gütetermin gibt es zur Entlastung der Gerichte und um Geld zu sparen, falls es gar keine Verhandlung braucht, um zu einem Ergebnis zu kommen. Dabei wird darauf spekuliert, dass sich die Parteien auch ohne Gerichtsbeschluss einigen, z. B. durch einen Vergleich (beide Parteien geben ein wenig nach und treffen sich sozusagen in der Mitte) oder durch Verzicht/Anerkenntnis (eine der Parteien verzichtet auf die Weiterführung des Verfahrens aus diesem oder jenem Grund).

Der Verhandlungstermin wird dann wahrgenommen, wenn die Güteverhandlung fruchtlos verläuft. Dann entscheidet das Gericht über die Sache.

Bei einem Gütetermin -will man "in Güte" ein Gespräch mit den Parteien führen. Damit ohne Gerichtsverfahren alles geklärt werden kann. Man möchte sozusagen alle anhören-den Streit schlichten. Dann gibt es wenn es eine Einigung gibt keinen Kräftezerrenden über Jahr dauerten Prozess. Überlege gut was du willst und anbieten kannst und versuche ruhig und sachlich zu bleiben.

Zuerst versucht man, gemeinsam eine gute Loesung zu finden. Wird daraus nichts, dann kommt es zur Verhandlung.

Güte: erstmal Einigungsversuch ohne Richter

Verhandlung: der Richter entscheidet, wer Recht hat.

Das ist völliger Quatsch! der gütetermin muss vor dem richter stattfinden, damit es bei fehlschlagen überhaupt zu einer verhandlung kommt.

@Volker13

Das ist kein völliger Quatsch, es gibt ja auch außergerichtliche Gütestellen und bei Güteverhandlungen entscheidet der Richter überhaupt nichts. Allerdings ist er tatsächlich anwesend.