Greift die Unfallversicherung?

9 Antworten

So wie ich Deine Anfrage verstehe, hast Du keine private Unfallversicherung! Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht nur, wenn dieser Unfall während der Arbeit oder auf dem Wege zu Arbeit geschehen ist! In diesem Falle hätte eine Unfallmeldung über den Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft erfolgen müssen! Ob dieses im Nachhinein noch möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis! Die Daten des Unfalls müssen bei Deinem Arzt einzusehen sein! Ansonsten bist Du nur ganz normal bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert! Diese trägt immer die Kosten für die Behandlung, für evtl. Spätfolgen wegen Bewegungseinschränkung o. ä. kommt diese jedoch nicht auf!

Also wenn keine private Unfallversicherung besteht und es sich auch nicht um einen Arbeitsunfall handelt, bringt Dir eine - auch verspätete - Unfallmeldung gar nichts!

Arzt sollte dir einen vollständigen Bericht seit dem Unfall geben, wenn du Rechtsschutz hast, zum Anwalt, auch wegen der Verjährungsfrist. Hast du keinen Retschutz und oder kein hohes Einkommen, hole dir bei Gericht einen Beratungsschein gehe damit zum Anwalt. Hast du ein hohes Einkommen, must du leider selber zahlen, aber eine Beratung bei einem Fachanwalt würde ich empfehlen. Solltest aber vorab die Unfallversicherung über den Unfall kurz informieren. Würde noch empfehlen, einen anderen Arzt aufzusuchen und ein MRT machen zu lassen.

Falls du eine private Unfallversicherung hast, gibt es hier eine letzte, gesetzliche Frist mit 3 Jahren nach dem Unfalltag! Sollte sich der Zustand verschlechtert haben, mußt du dich aber sputen um in der Frist zu bleiben.
Wann genau war denn der Unfalltag???

Gruß siola55

Den genauen Tag weiß ich leider nicht mehr. Danke für die Antwort ✌🏼

Meine vordringliche Frage wäre jetzt nicht die nach Geld, sondern nach einem Handspezialisten, der noch rettet, was zu retten ist. 

Der Daumen ist der wichtigste Finger der Hand. Also schau, dass du endlich eine adäquate Behandlung bekommst. Zeitnah!

FZ

Leider ist es dem Versicherer völlig egal, warum du die Verletzung nicht gemeldet hast. Sie muss innerhalb der vertraglich festgehaltenen Frist erfolgen, sonst besteht keine Zahlungsverpflichtung. Mein Versicherungsmensch sagt immer, erst mal melden, dann heilen. Ich fürchte also, nach drei Jahren wird deine Versicherung nichts mehr zahlen. Natürlich kannst du versuchen, mit einer Kulanzanfrage weiter zu kommen, aber ich halte sie Erfolgsaussichten für sehr gering. Sorry ...