Freund schläft fast jeden Tag bei mir in der Mietwohnung

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Dauergast oder Untermieter

Einschränkungen gibt es bei der Dauer des Besuches: Ein Besuch ist in der Regel über mehrere Wochen hinweg auch ohne Einwilligung des Vermieters erlaubt. Hat sich der Besucher auch polizeilich umgemeldet und Namensschilder am Briefkasten oder/und der Klingel angebracht, so sind dies auch bei kürzerer Verweildauer Anhaltspunkte dafür, dass dem Besuch der Mitgebrauch an der Wohnung eingeräumt wurde. Das ist nach § 540 BGB ohne Erlaubnis des Vermieters nicht erlaubt. Der Vermieter kann den Mietvertrag unter Umständen kündigen. Voraussetzung für die Kündigung ist jedoch, dass der Mieter den vertragswidrigen Gebrauch trotz einer Abmahnung des Vermieters weiter fortsetzt (§ 543 Abs 3 BGB) . Bei einem Zeitraum von 3 Monaten "Dauerbesuch" ist eine normale Besuchsdauer überschritten (AG FfmHöchst Urteil v. 12.01. 1995 (Az Hö 3 C 5179/94) .

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm


Wenn man eine Woche oder einige Wochen lang Besuch beherbergt, ist dies völlig legal.

Vermutlich gibt es keine scharfe Grenze, ab wieviel Wochen oder Monaten ein Gast als Mitbewohner zählt. Mir ist zumindest kein Gesetz bekannt, in dem eine solche Grenze stünde.

Ein Untermietverhältnis entsteht, wenn der Mitbewohner mit dem Hauptmieter eine Vereinbarung trifft, dass er für die gestiegenen Nebenkosten und für das Recht auf die Wohnraumnutzung einen Beitrag leistet, z.B. eine monatliche Geldzahlung, oder auch regelmäßige Hausarbeiten oder einen Naturalienbeitrag.

Ein solches Untermietverhältnis ist genehmigungspflichtig. Man muss als Mieter also zuvor den Vermieter um Erlaubnis fragen, einen Untermieter aufzunehmen.

NE er zahlt in der Woche noch nichts ausser die Einkäufe! 'Somit hat er gesgat zahl ich das was ich an Wasser strom etc verbrauche

Bis zu 8 Wochen kann der als "Besuch" gelten, danach muß der entweder als Mitbewohner bzw. Untermieter angemeldet werden und das erfordert die Zustimmung des Vermieters.

Um Ärger mit den anderen Parteien im Haus vorzubeugen solltest Du den beim Vermieter als Gast anmelden und ihn die extra Nebenkosten zahlen lassen die er verursacht, auch wenn er nicht dauerhaft (>8 Wochen) einzieht.

Bis 3 Monate Daueraufenthalt wäre es "Besuch", außerdem, so lange er nicht mit all seinen Klamotten bei dir einzieht. Nach den 3 Monaten könnte die Vermieterin aber etwas mehr Geld für Nebenkosten wie Flurstrom, evtl. Müll etc. verlangen (auch ohne, dass er im Mietvertrag aufgenommen wird). Dein Mehrverbrauch an Wasser und Strom wird ja dann über die Abrechnung angepasst. Im Mietvertrag könnte nur "Untervermeitung" untersagt sein, das ist es ja nicht, nicht, mal, wnen Ihr zusammenzieht.

Müll muss ich auch selber Zahlen aber wenn er eh 3 Monate dauerhaft da sein sollte dann könnte man sich echt überlegen ob man zusammen zieht :D

Es gibt eigentlich inzwischen einhellig diverse Gerichtsurteile, die 3 Monate eindeutig nicht mehr als Besuch ansehen. Je nach Gericht liegt die Grenze bei 6-8 Wochen...

@MosqitoKiller

... wenn es zur Klage kommt, vielleicht....;-)

Musst du in dem Mietvertrag gucken da ist alle geregelt

Der mitvertrag ist ein Standart Mietvertrag den es in einem Schreibwarenhandel zu Kaufen gibt was besonderes ist da nicht geregelt ausser das ich keine Haustiere haben darf