Freistellung von Arbeit bei amtsärztlicher Untersuchung oder Überstundenabbau

4 Antworten

Es ist eine Einstellungsuntersuchung, die eigentlich vor der Einstellung stattfinden sollte. Aber dafür müsste der Arbeitgeber dich freistellen.

Die Amtsärztliche Untersuchung ist Arbeitszeit und muss voll bezahlt werden, eine "Verrechnung" mit Überstunden ist ungesetzlich.

Diese Untersuchung wird dir vom Arbeitgeber vorgeschrieben, also hat er dich dafür freizustellen.

Nein. Untersuchungen für die Arbeit sind freizustellen / vom AG zu bezahlen. Da muss NICHTS nachgearbeitet werden.