Erwerbsminderungsrente 2-mal abgelehnt, wie sieht ein Einspruch aus?

1 Antwort

Hallo Hobbyirmgard,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente 2-mal abgelehnt<

Antwort:

Die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt, weil die medizinischen Nachweise mangelhaft und nicht aussagefähig sind!

Sie sollten zunächst überprüfen, ob Sie wirklich alle Hausaufgaben vor der Einreichung Ihres Antrags konsequent abgearbeitet haben!

Siehe hierzu unter www.erwerbsminderungsrente.biz und auf Youtube unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!"

Wie sieht ein Einspruch aus?<

Antwort:

Sie haben eine 4-wöchige Widerspruchsfrist und um diese Frist einzuhalten, genügt zuerst ein formloser Widerspruch, z.B. wie folgt:

Ihr Absender mit Datum..... Anschrift Ihrer DRV laut Rentenablehnungsbescheid.... Ihre Versicherungsnummer...... Betreff: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom.... Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom...erhebe ich hiermit fristgemäß Widerspruch und bitte um Ihre Eingangsbestätigung! Mit der Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen beauftrage ich...... Von dort erhalten Sie eine ausführliche Widerspruchsbegründung! Mit freundlichen Grüßen Ihre Unterschrift......

Durch diese Vorgehensweise gewinnen Sie wertvolle Zeit und können Ihre gesamte, medizinische Beweisführung überarbeiten und neue, glasklare, aussagefähige Arztberichte organisieren!

Siehe auch unter folgendem Link:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5Services/03broschuerenundmehr/01broschueren/01national/erwerbsminderungsrentedasnetzfueralle_faelle.html

Verschlechterungsantrag beim VErsorgugnsamt<

Antwort:

Ein Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt macht nur dann einen Sinn, wenn an Hand Ihrer Arztberichte zweifelsfrei ersichtlich ist, daß zu Ihren ursprünglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen weitere, garvierende Probleme hinzugekommen sind!

Bitte beachten Sie aber, daß die Schwerbehinderung erst ab einem GDB 50 beginnt und andererseits auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente so gut wie keinen Einfluß hat, denn bei beiden Verfahren werden grundverschiedene Bewertungsgkriterien angewendet.

Bei der Schwerbehinderung geht es in erster Linie um Dauerschäden, welche in den GDS/GDB-Tabellen im Rahmen der versorgungsmedizinischen Grundsätze auf den Prüfstand kommen!

Sie hierzu z.B. unter folgendem Link:

google>>versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente kommt es in erster Linie darauf an, wie sich Ihre gesundheitlichen Beschwerden im Einzelnen detailliert und im Gesamten (Fachübergreifend) auf Ihre Leistungsfähigkeit auswirken!

Aus Ihren Arztberichten sollte in jedem Fall glaskkar ersichtlich sein, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Solange diese Arztberichte nicht vorliegen, macht ein neuer Antrag auf Erwerbsminderungsrente wenig Sinn!

Prüfen Sie auch, ob für Sie ggf. die Mitgliedschaft im VDK für außergerichtliche Aktivitäten kostengünstiger ist als über einen Rechtsanwalt.

google>>vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad