Antrag zur vollen Erwerbsminderungsrente.

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Hallo marko211211,

Sie schreiben:

Antrag zur vollen Erwerbsminderungsrente.<

Antwort:

Unter folgendem Link finden Sie den "Roten-Faden" mit den unverzichtbaren Hausaufgaben, welche vor Antragsstellung konsequent abgearbeitet werden sollten, wenn Ihr Antrag erfolgreich sein soll!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Kann ich das überhaupt von meinem Facharzt verlangen?<

Antwort:

Die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden von der DRV abgelehnt, weil die Atteste wenig aussagefähig sind!

Ausführliche Arzt- und Entlassungsberichte sind für die Ärzte sehr zeitaufwendig und dieser Aufwand wird in der Regel durch die Sozialversicherungsträger nicht an die Ärzte honoriert!

Aus diesem Grund sind Antragssteller gut beraten, wenn Sie mit Ihren Ärzten vertrauensvoll einen Kostenrahmen für den erheblichen Zeitmehraufwand vereinbaren, der dem Arzt entsteht, wenn er einen ausführlichen Arzt-/Entlassungsbericht ausarbeitet, der dann auch eine entsprechende Aussagekraft-/Beweiskraft hat!

Ab unter wieviel Stunden Arbeitszeit bezieht man die volle Erwerbsminderungsrente?<

Antwort:

In der Regel muß die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden abgesunken sein!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, der hat in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und muß glasklar nachweisen, daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt (wie zum Beispiel Pförtner usw.) dauerhaft auf unter 3 Stunden abgesunken ist!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Diesen Bericht kannst Du bei dem Facharzt anfordern,das wirst Du aber selber zahlen müssen,das ist dann ein Befundbericht,das zahlt in diesem Fall nicht die Krankenkasse.Wenn Du unter drei Stunden täglich arbeiten kannst dann hast Du Anspruch auf eine volle EU Rente Wenn der Rentenversicherungsträger den Antrag ablehnt dann muss er mindestens 2 Verweistätigkeiten aufführen,das bedeutet er muss angeben was Du noch täglich über 6 Stunden seiner Meinung nach arbeiten könntest,das wird gerne in Ablehnungsbescheiden versäumt,das alleine ist dann eine gute Begründung für einen Widerspruch.Auch eine anerkannte Schwerbehinderung ist hilfreich bei einen EU Rentenantrag,falls noch nicht geschehen beantragte beim Versorgungsamt die Feststellun g eine Grades der Schwerbehinderung,auch da werden Befundberichte aller Dich behandelnden Ärzte benötigt,das Versorgungsamt entscheidet in der Regel nach Aktenlage .Gehe davon aus das der Antrag ersteinmal abgelehnt wird,das ist eher die Regel,aber beim VDK bist Du in guten Händen,die werden Dich fachgerecht unterstützen.

Ja sicher kannst du das vom Facharzt verlangen.

EU-Rente zu bekommen ist schon nicht so einfach..da kannts du teilweise den Kopf unterm Arm vor dich hertragen..dann reicht es mitunter immer noch nicht EU-Rente zu erhalten.

Und gleich der gutgemeinte Rat von mir..wird es abgelehnt..scheint wohl die Regel zu sein..sofort in den Widerspruch gehen.

Alles Gute und viel Kraft, es zu erkämpfen!!

Ist der Rentenantrag gestellt,wird automatisch ein Gutachten vom Arzt gefordert.Nur einen guten Rat,man sollte sich mit dem Arzt vorher unterhalten was er reinschreibt,denn wenn man es auf eine Rente anlegt,ist es sehr entscheidend,was der Arzt zu Protukoll gibt!