Erbrecht Offenlegung der Konten

3 Antworten

Auf die sanfte Tour:

Mit dem Erbschein bei der Bank des Verstorbenen Auskunft über die Konten und Schließfächer zum Todestag einholen.

Ggf. Kopie der Aufstellung verlangen, die die Bank an die Erbschaftssteuerstelle geschickt haben muss.

 

Auf die harte Tour:

Da deine Schwester die Verwaltung des Nachlasses allein führt (Generalvollmacht), ist sie dir gem. § 2038 i.V.m. §§ 666, 681 BGB auskunftspflichtig. Dies kann notfalls in einem Aktivprozess allein eingeklagt werden (vgl. Palandt, § 2038 Rn. 14).

HTH

G imager761

 

imager761 hat Recht, doch da beim Erben die meisten Menschen ihre Verwandten hassen lernen (Blut ist nicht dicker als Wasser), würde ich gleich die vom imager761 vorgeschlagene harte Tour anwenden, zumal Ihre Schwester ja wohl auch nicht einsieht, dass Sie Ihnen Rechenschaft schuldig ist.

Ich würde mich an das Amtsgericht wenden, die können weiterhelfen. Gut wäre auch, Rat bei  der ÖRA (Öffentliche Rechts-Auskunft) einzuholen. Das ist nicht teuer, richtet sich nach dem Einkommen, und erspart erst einmal hohe Anwaltsgebühren.