Darf das Auto gepfändet werden?

8 Antworten

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Hallo,

was heißt, dass es auf sie laufen soll? Was ist denn damit eigentlich gemeint. Will er, dass sie Eigentümerin wird oder was ist das?

Wenn sie das Auto benötigt, um zur Arbeit zu fahren oder sonstwie damit Geld zu verdienen (z.B. Versicherungsvermittlerin oder freie Handelsvertreterin), kann das Auto eh´ nicht gepfändet werden.

Wenn sie Eigentümerin des Autos ist oder als solche anzusehen ist es sonst grundsätzlich pfändbar, Der eher geringe Wert steht dem erstmal per se nicht entgegen, in der Praxis dann wahrscheinlich schon.

Der zu erwartende Versteigerungserlös muß höher sein, als die Kosten der Pfändung und der Versteigerung. Sonst ist die ganze Aktion sittenwidrig. Hier wird es wahrscheinlich sein, dass der Insolvenzverwalter auf die Pfändung verzichtet, wegen des anzunehmenden Risikos. Er hat da wenig Spaß an der ganzen Sache!

Viele Grüße Vollstreckerin

Sie ist weder Handelsvertreterin noch Maklerin noch sonstwie im Außendienst. Sie braucht es nur, weil ihre Arbeitsstelle von ihrem Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr schlecht erreichbar ist und schicht schafft. Aber du hast uns sehr weiter geholen, Danke :-) 

Am besten lassen wie es ist,auf die Frau das Auto umschreiben ,während sie noch in der Inso ist ,finde ich alles andere als gut.

Ein Auto kann auch gepfändet weden aber Sie hätte ein ganz anderes Problem den Sie bekommt Ärger mit den insolvenzverwalter und kann sogar aus der Insolventz fallen..

2 Ein Auto kann nur Gepfändet werden wen man es zb nicht um zur arbeit zu kommen oder es  eine Luxusauto mit einem Hohen Aktuellen wert wäre.

Was meinst du denn genau damit, dass das Auto auf sie "laufen soll"?

Ein Hinweis: Ein Auto braucht nicht unbedingt von seinem Eiigentümer versichert zu werden. Der Eigentümer eines Autos kann also A sein, während B derjenige ist, der es versichert hat und die Versicherung zahlt.

Und gepfändet wird natürlich nur Eigentum vom Schuldner und nicht von irgendwem.

PS: Nicht der Kaufvertrag ist entscheidend, sondern der "Fahrzeugbrief" bzw. wie die Urkunde jetzt eben heißt, d.h. der Schein des Autos, in dem zu sehen ist, wer der EIGENTÜMER ist.

Da befindest Du Dich in einem ziemlichen Irrtum! Wer der Eigentümer eines Fahrzeugs ist steht nicht in den Zulassungsbescheinigungen, nichtmal derjenige der im Besitz der Zulassungsbescheinigungen ist ist dadurch auch der Eigentümer.

Wer in den Papieren steht ist der Halter eines Fahrzeugs und wer die Papiere eines Fahrzeugs hat wird gewöhnlich als rechtmäßiger Eigentümer gesehen. Es ist also schon entscheidend was in einem Kaufvertrag steht.

@machhehniker

Einen Kaufvertrag kann man doch auch mündlich abschließen. Es muss also gar keiner exisitieren. Außerdem kann man ein Auto in paar Minuten per neuem Kaufvertrag ja auch irgendjemandem verkaufen.

Langer Rede kurzer Sinn: Du meinst also, dass der Halter, der im Fahrzeugbrief (bzw. wie das Ding mittlerweile heißt) steht, NICHT automatisch als Eigentümer betrachtet werden muss? Das wäre optimal, da das Ganze ja dann noch flexibler wäre:

Im Fahrzeugbrief steht A, der Versicherungsnehmer ist B und der Eigentümer ist C. Das müsste ja dann möglich sein, womit der Fragensteller eigentlich sein Problem leicht lösen kann.

Warum behält er nicht das Auto weiterhin und seine Freundin meldet es auf sich an und zahlt die Versicherung? Dann gibts keinen Stress.

Seine Freundin kann es auf sich anmelden und er bleibt der Eigentümer.

Ganz nebenbei; bei einem Auto im Wert von 700Euro "kräht sowieso kein Hahn dannach". Das wird nicht gepfändet...denn es will niemand haben;-)