Campingkocher im Wald erlaubt? (Gaskocher)

1 Antwort

Die rechtliche Seite sieht so aus: Es ist egal, welchen Kocher du verwendest. Solange das Feuer nicht in einem geschlossenen Raum brennt, ist es ein offenes Feuer. Selbst eine Zigarette (im Wald übrigens auch verboten) oder ein Streichholz gilt als offenes Feuer. Offene Feuer sind im Wald grundsätzlich verboten. In der Regel wird in den Landeswaldgesetzen ein Mindestabstand von 100m zum Wald gefordert. Die einzigen Ausnahmen stellen öffentliche Grillplätze im oder am Wald dar. Möchtest du dennoch irgendwo anders Feuer machen, so brauchst du eine Genehmigung. Dies gibt es beim Landratsamt und bei den Gemeinden. Dazu gehört auch Dein Gaskocher. Im eigenen Waldstück sieht die Sache ein wenig anders aus.

Genehmigung einer Forstbehörde

Wenn man sich die unterschiedlichen Landeswald- und Forstgesetze anschaut, findet man schnell heraus, das es hier keine komplett übereinstimmenden Regelungen gibt. Alles in allem kann man aber immer sagen:

  1. Das Feuermachen im Wald ist verboten.
  2. Ausnahmen gelten für Waldbesitzer, Personen die der Waldbesitzer beschäftigt und zur Jagdausübung berechtigte Personen.
  3. Jedoch kann eine Genehmigung von der zuständigen Forstbehörde erteilt werden.