Blaulicht im Notstand?
Dumme Frage aber...
Ein Blaulicht selbst ist ja nicht zu Besitzen verboten.
Wenn man also (durch den Notstand berechtigt) rote Ampeln überfährt etc.
Ist es dann möglich, den Gebrauch eines Blaulichtes durch den Notstand zu rechtfertigen? Weil man es in dem Moment dabei hatte und als Schutzmaßnahme (um Unfällen vorzubeugen) genutzt hat?
7 Antworten
Wenn der Besitz eines Blaulichtes nicht verboten ist, bedeutet das aber nicht, daß man es auch benutzen darf.
Und es gibt auch keinen "Notstand", der das Überfahren roter Ampeln erlaubt - ob das straffrei bleibt, entscheidet anschließend immer ein Gericht
Schon mal den § 38 StVO richtig gelesen? https://dejure.org/gesetze/StVO/38.html
Blaues Blinklicht allein nutzt dir nix.
Nein. Du darfst das Blaulicht nicht benutzen. Wenn im Notfall Verkehrsregeln überschritten werden, kann das gerechtfertigt werden.
Der Notstand wäre Gefahr in Verzug (z.B. Lebensgefahr einer Person die ins Krankenhaus muss)... ob das wirklich so war wird in jedem Fall durch ein Gericht geklärt werden. Die Owig für das Blaulicht dürfte da dann sowiso nicht weiter ins Gewicht fallen und würde da in Tateinheit nicht gewertet werden.
Ergo... wenn man "zufällig" ein Blaulicht dabei hat kann man es in einer solchen Situation einsetzen um Unfällen vorzubeugen... letztendlich entscheidet aber dennoch der Richter und das blaulicht berechtigt zu gar nichts.
Als Privatperson? Nicht erlaubt