Bewährung und Hausfriedensbruch

4 Antworten

Nein, er kommt nicht ins Gefängnis. Eine solche Tat steht am untersten Rand der Kriminalitätsskala und wird wohl keinen Jugendrichter dieser Welt dazu bewegen, einen Jugendlichen in den Knast zu stecken. Kann sein, daß es auf die 10 Monate einen kleinen Nachschlag gibt (dann eben 11 Monate) oder daß es eine sogenannte "Paralellverurteilung" gibt - die Bewährung also unangetastet bleibt und er quasi als 2. Strafe ein paar Sozialstunden ableisten muß.

Das muss nicht sein. Allerdings wird die Strafe bei Anklageerhebung sicherlich erkennbar aufgestockt (14 Monate auf weitere 2 Jahre) und die Bewährung vermutlich verlängert!

Er wird wegen der Anzeige vor Gericht kommen und der Richter dann entscheiden, ob er ins Gefängnis muss oder nicht.

Hätte er keine Bewährung, dann würde die Anzeige nicht weiter als bis zum Staatsanwalt kommen. Dann würde es nur einen bösen Brief geben, der wahrscheinlich garkeine Konsequenzen hätte und in härteren Fällen ein paar Arbeitsstunden als Auflage.

Das kommt auf das Bundesland an. In Bayern könnte es sein. Aber in Normalfall muß er ein Straftat begehen welche mit der Bewährungstrafe einschlägig ist, dasist hier nicht der Fall, daher ist ein Bewährungswiderruf fast unmöglich, außer in Bayern da laufen die Uhren leider rückwärts.

IloveUsomuch 
Fragesteller
 10.07.2012, 16:25

Das ist schlecht, wir sind in Bayern...