Bei Kaufland sofort kündigen?

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Wenn nichts zur Kündigungsfrist in der Probezeit im Vertrag steht, kann es sein, dass ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Das steht aber dann im Arbeitsvertrag.

Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt bei Kaufland i.d.R. zwei Wochen.

https://www.kununu.com/de/kaufland/fragen-antworten

Wenn Du früher gehen willst, frag nach einem Aufhebungsvertrag. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden.

Hast Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden, beantrage den Freizeitausgleich, damit kannst Du auch früher aufhören

Hexle2  26.10.2021, 08:52

Danke fürs Sternchen

Bei einer vereinbarten Probezeit beträgt laut § 622 Abs. 3 BGB die Kündigungsfrist zwei Wochen. Eine längere Kündigungsfrist im Rahmen einer vereinbarten Probezeit müssten im Arbeitsvertrag geregelt werden, kürzere Fristen können in Tarifverträgen stehen. Wenn also in deinem AV nichts steht und kein Tarifvertrag greift, hast du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Diese musst du auch einhalten! Erscheinst du nicht zur Arbeit in dieser Zeit, kann theoretisch der Arbeitgeber Schadenersatz von dir verlangen.

Willst du das umgehen, musst du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Dabei kannst du ihn um einen Aufhebungsvertrag "ab sofort" bitten. Darauf MUSS er sich allerdings NICHT einlassen...

Sollten zwei Wochen sein. Sofort von jetzt auf gleich aufhören wird nicht möglich sein, denn immerhin hat Kaufland dich fest eingeplant und muss erstmal für Ersatz sorgen.

Wen Da nichts steht hast du 14 tage eine normale Kündiegungsfrist!

Aber Du kannst auch schauen ob du in der Probezeit fristlos kündiegen kannst! Das kannst du zb ja auch beim Betriebsrat nachfragen oder zb bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt!

Familiengerd  22.10.2021, 15:16
Aber Du kannst auch schauen ob du in der Probezeit fristlos kündiegen kannst!

🙄

Wie kommst Du denn nur darauf, dass eine fristlose Kündigung möglich wäre, wenn es keinen wichtigen Grund dafür gibt (und der liegt anscheinend nicht vor)?!?

Red mit deinem Chef, frag ggfs nach einem aufhebungsvertrag