Sollte ich den Autohändler verklagen aufgrund eines nicht aufgegangenen Airbags bei einem Aufprall von ca 60-70 Kmh?

8 Antworten

Oh Mann, ist alles glimpflich abgegangen? Du hast ja bestimmt ganz nett das lenkrad "geküsst".

ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen, definitiv.

Auch wenn es ein gebrauchtwagen war- ich gehe doch davon aus, dass solche Sachen geprüft sind, gerade, wenn ich den Wagen vom Händler habe!

Gegen was bist du denn geprallt? Auto? Baum? Leitplanke? Das spielt dabei oft auch eine Rolle.

60-70kmh sind ziemlich schnell - wenn du innerorts so schnell gefahren bist würde ich ihn jedenfalls nicht verklagen da dort ja auch nur 50 kmh erlaubt sind damit hättest du dich nicht richtig verhalten. (Hier entscheidet ein Anwalt was klug wäre)

Ist dir denn dadurch was zugestoßen? Hast du Verletzungen? Warst du beim Arzt und hast diese festhalten lassen für ein späteres Gutachten?

Lass den Anwalt mal drüber gucken. Wie gesagt 60-70 kmh ist schnell - da müsste der Airbag schon auslösen. Aber ist mitunter auch Situationsabhängig.

Hallo Panda85,

die Frage ist ja, auf was Du ihn verklagen willst.

Die Gebrauchtwagengarantie sagt ja nur aus, dass Du ein Anrecht hast, dass eine defektes Teil welches laut Garantiebedingungen nicht von der Garantie ausgeschlossen ist vom Vertragspartner kostenlos  reparieren oder austauschen lassen kannst.

Bezüglich des defekten Teils musst Du den Vertragspartner  über den Defekt informieren und ihm die Möglichkeit geben, den Defekt zu beheben. Erst wenn er sich weigert die Reparatur oder den Austausch  kostenlos durchzuführen, kannst Du ihn diesbezüglich verklagen.


Willst Du ihn auf Schadensersatz verklagen, musst Du den Händler nachweisen, dass er durch ein Fehlverhalten den  Schaden, sprich in Deinem Fall die Verletzungen  verursacht hat. Im Fall Deiner Frage bezüglich des Airbags musst Du den Händler nachweisen, dass er die Möglichkeit hatte  Deine Verletzungen zu verhindern.

Dazu müsstest Du im Einzelnen nachweisen:

  • dass die Verletzungen so nicht entstanden wären, wenn der Airbag ordnungsgemäß ausgelöst hätte und
  • dass er das nicht auslösen den Airbags hätte verhindern können.

Ich denke Punkt 1 könnte man durch ein ärztliches Gutachten durchaus nachweisen, aber Punkt 2 dürfte schwierig werden, denn Du müsstest ja quasi den Beweis erbringen können, dass der Händler

  1. vom Defekt des Airbags wusste und
  2. er Dir wissentlich den Defekt verschwiegen hat

Solange Du das nicht nachweisen kannst, ist die Aussicht, dass die Klage angenommen wird und zudem, dass Du die Klage gewinnst so ziemlich bei null.

Kurz gefast. Aussicht auf Erfolg hat eine Klage auf Schadensersatz nur dann, wenn man den anderen ein schuldhaftes Fehlverhalten nachweisen kann. Hat der Andere sich nicht falsch verhalten, hat eine Klage auch keine Aussicht auf Erfolg

Schöne Grüße
TheGrow

  • War der Anstoß vorne, hinten oder seitlich?
  • In welchem Winkel erfolgte der Anstoß?
  • Wogegen erfolgte der Anstoß?
  • Welche Verletzungen hast du erlitten?
  • Kannst du ein Bild oder Bilder von dem beschädigten Auto rein stellen?

Die Frage ist ja zunächst einmal, musste der Airbag überhaupt auslösen?

Des weiteren wie wären die Verletzungen mit ausgelösten Airbag gewesen, geringer oder sogar höher?

Warum hat der Airbag nicht auslöst?

Wenn ein Fehler im System vorgelegen haben sollte, war vor dem Aufprall die Kontrollleuchte der Eigendiagnose an?

Konnte der Händler bei Übergabe überhaupt erkennen, dass das Airbagsystem nicht funktioniert - sofern überhaupt ein Fehler vorlag.

Je nach Geschwindigkeit und wo du eingeschlagen bist also welcher Sensor getroffen wurde wird teilweise kein Airbag ausgelöst, da die Verletzungsgefahr vom Airbag größer ist als der Aufschlag selbst.

Ein Airbag löst auch nicht immer bei jeder Auslösung gleich aus, sprich wenn du angeschnallt bist reagiert er anders als wenn man nicht angeschnallt ist. Deswegen sollte man auch nie den Beifahrer Gurt bei sich einstecken.

Airbags sollten zudem gewartet werden und nach ein paar Jahren getauscht werden. Das steht im Service Buch wann das bei deinem Auto fällig ist. Wenn es nach 8-10 Jahren fällig war (je nach Hersteller) und es nicht gemacht wurde ist es nicht dem Händler seine Schuld. Auch wenn das Service Heft nicht lückenlos ist hast du schlechte Karten auf irgend welche Ansprüche.