Aussenfassade und Balkone renovieren,wer trägt die Strom und Wasserkosten?

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Diese Kosten können definitiv nicht auf die Mieter umgelegt werden. Der Eigentümer hat einen Vertrag mit den Handwerkern geschlossen. Kosten für Strom und Wasser sind hier vom Unternehmer zu tragen (wenn im Einzelfall vertraglich nichts anderes geregelt). Denn der Unternehmer wird ja auch für seine Handwerkerleistung bezahlt. Und das setzt voraus, dass er auch alle entstehenden Kosten zu tragen hat. Und nicht Ihr als Mieter.

Die Radios waren wohl das kleinste Problem (der geringste Stromverbrauch).

Der Eigentümer muss einen Betrag des Allgemeinstromes von der Gesamtrechnung abziehen, bevor es ans Verteilen der Allgemeinstrom-Kosten geht.

Die Kostenübernahme ist keine Sache der Mieter. In diesem Falle muss der Vermieter mit den Handwerksfirmen eine Vereinbarung treffen, was die Kosten betrifft, oder diese selber tragen.

Ganz einfach von einem Mieter auf dessen Kosten Strom und Wasser zu holen ist nicht zulässig. Man könnte Messgeräte zwischenschalten, welche den Verbrauch während dieser Zeit erfassen, um diese dann bei der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen, also in Abzug bringen.

Wenn der Verbrauch nicht zu ermitteln ist, weil keine Messdaten vorliegen, dann könnte das schwierig werden bei der Abrechnung.

Ich als Mieter würde die Kosten nicht zahlen, weil ich dazu nicht verpflichtet bin.

Mit dem Vermieter sprechen und von ihm einen Vorschlag einholen, welche Erstattung.er bereit ist, anzubieten.

Der Verbrauch richtet sich letztendlich auch nach dem Einsatz der Arbeitsgeräte die da verwendet werden. Die haben einen unterschiedlichen Stromverbrauch.

Wenn da wochenlang solche Geräte zum Einsatz kommen, kann der Verbrauch schon ordentlich ins Geld gehen. Das betrifft auch den Wasserverbrauch.

Da hilft nur eine Einigung mit dem Vermieter.Ist dieser nicht bereit einzulenken, dann wäre ein Gutachter einzuschalten. Es müsste dann festgestellt werden, welche Geräte zum Einsatz kamen und wie hoch der Stromverbrauch dieser Geräte über diesen Zeitraum anzusetzen ist.