ALG2 Ehepartner ist Student und bekommt Stipendium
Meine Frage ist, in wie fern wird ein Stipendium angerechnet? Stipendiengelder sind ja zweckgebunden.
Ich finde irgendwie keine eindeutigen Regelungen dazu. Auf der einen Seite steht, es wird angerechnet, auf der andren Seite steht, es darf nicht angerechnet werden, wieder wo anders steht, es muss geprüft werden, ob es anrechnungsfähig ist, außer es ist weniger als die Hälfte des Regelbedarfs (da ist mein Mann mit dem Stipendium weit drüber) und wieder ganz wo anders steht, es wird verrechnet, aber nur mit seinem Bedarf, nicht mit dem der andren BG-Mitglieder, da er ja Student ist. Das verwirrt natürlich extrem.
Bei Stipendien ist es ja in der Regel so, dass ein Teil des Geldes für das Studium und die damit verbundene Forschung usw. verwendet werden muss (immerhin kann die Uni Nachweise verlangen, wofür dieses Geld verwendet wird) und ein Teil dem Lebensunterhalt dient. Diesen Teil könnte man ja nun mit dem ALG2, das ich für mich und meine Tochter bekomme, verrechnen.
Nun ist es aber so, dass laut dem Stipendienvertrag meines Mannes, das komplette Stipendiengehalt seinem Promotionsvorhaben zugeführt werden muss und nicht anderweitig verwendet werden darf. (Jedenfalls wird mit keinem Wort erwähnt, dass ein Teil davon für seinen Lebensunterhalt, geschweigedenn meinen oder den unsres Kindes, bestimmt wäre.)
Und versteht mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum, dass so wenig wie möglich angerechnet wird, oder möglichst gar nichts, es ist reines Interesse, für den Fall, dass es rechtwidrig angerechnet werden sollte. Ich nehme an, dass das JC genau das versuchen wird. Was nicht schlimm wäre, bisher ging ich davon aus, dass es so wäre und fands sehr gut, denn mit Stipendium, Hilfsjob und Kindergeld haben wir weit mehr als jetzt mit dem ALG2. Es wäre nur doof, wenn mein Mann dann ärger mit der Uni kriegt, weil er das Geld zweckentfremdet verwendet und sich vertragsbrüchig macht. Da will man sich natürlich gegen absichern.
Ich würde mich freuen, wenn es hier irgendwen gibt, der da Genaueres zu sagen kann, ich würde mir den ganzen Stress mit dem JC sparen.
4 Antworten
Ja, dem promotionsvorhaben zugeführt, aber nicht, ohne das er davon leben kann. Was nuttzt ein verhungerter, erfrorener Doktorand? Das Stipendiengehalt dient zur Lebensunterhalt, zuerst für ihn und damit wird es auf seinen Teil angerechnet, voll.
Und wie ist es ausgegangen?
Das ist ja super Glückwunsch!
So eine Zeitung kann ich mir nicht geben
Nun ist es aber so, dass laut dem Stipendienvertrag meines Mannes, das komplette Stipendiengehalt seinem Promotionsvorhaben zugeführt werden muss und nicht anderweitig verwendet werden darf.
Das heisst: er darf davon nur Fahrtkosten, Interviews uä. bezahlen? Aber nichts zu essen kaufen?
Oh wow, das ist echt schon lange her :D
Es endete so, dass das gesamte Stipendium tatsächlich nicht als Einkommen angerechnet wurde, ohne dass ich dazu noch irgendetwas sagen musste. Ich hatte im Stipendienvertrag einfach die Stelle, in der stand, dass es für Forschungszwecke zu verwenden ist, einfach nur markiert, damit man mir nicht sagen kann, dass das übersehen wurde.