Abfindung bei vorzeitigem Auszug?

6 Antworten

Du musst Schadensersatz leisten für den nicht eingehaltenen Mietvertrag. Diesen Schaden muss der Vermieter aber belegen. Wenn du einen solventen und akzeptablen Nachmieter benennst, der auch angenommen wird, kann der Vermieter ja nicht doppelt kassieren.

Dieser sagt mir, dass ich Nachmieter stellen kann, er diese aber nicht annehmen muss

das ist korrekt

UND ich auf jeden Fall eine Abfindung zahlen muss.

Eine solche Forderung ist nicht rechtmäßig. Sobald der Vermieter die Wohnung erneut vermietet - vor Vertragsablauf - bist Du aus dem Vertrag raus.

Stellt sich noch die Frage ob die "Mindestlaufzeit" / "Befristung" des Vertrages überhaupt rechtlich in Ordnung ist.

Der Vermieter muss dich unter diesen Umständen GAR NICHT aus dem Vertrag entlassen. Wo die Uni liegt und wie weit es von der Wohnung dorthin ist, hättest du schon vor deinem Einzug herausfoinden können, als Kündigungsgrund genügt das nicht. Also ist alles, was man dir einräumt, ein Entgegenkommen des Vermieters und damit "legal".

Sprich nochmal in Ruhe mit dem Vermieter, such auch eine Sozialberatung auf und überlege dir, welche anderen Lösungen ggf. in Frage kommen:

  • Kannst du die Wohnung bis zum Vertragsende selbst untervermieten?
  • Gibt es "Lücken" im Vertrag, die zu für eine frühere Kündigung nutzen kannst?
  • Findest du einen Nachmieter, der dir bei der Abfindung unter die Arme greift (evtl. gegen Übernahme von Möbeln/ Telefonvertrag oder Mithilfe bei Umzug/ Renovierung etc.)?

Üblich und rechtmäßig sind wohl eine Kaltmiete. Der Vermieter muss dich ja nicht aus dem Vertrag entlassen.

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietaufhebungsvereinbarung-zieht-400-Aufwandspauschale-nach-sich-Verhaeltnismae%C3%9Fig-__f504061.html

Eine andere Möglichkeit:

Vom Kündigungsverzicht unangetastet bleibt allerdings die  Möglichkeit der außergewöhnlichen Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB. Ob Ihr Grund für den frühzeitigen Auszug allerdings tatsächlich als „wichtig“ gilt, muss häufig ein Gericht klären.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/mietrecht/mindestmietdauer

Das wäre allerdings wohl nur dann der Fall, wenn du beruflich in eine andere stadt ziehen müsstest.

Frage doch einfach mal nach, wie hoch diese "Abfindung" wäre...

Rechtmäßig ist es wohl schon, da Du ja eigentlich noch 15 Monte dort wohnen müßtest, aber ob es auch gerecht ist?

So überlaufen, wie der Wohnungsmarkt in Deutschland aktuell ist, wäre es doch ein leichtes für Deinen Vermieter, selbst einen ihnen genehmen Nachmieter zu finden.

Die können sich doch vor Anfragen kaum retten.

Sprich noch mal höflich und freundlich mit ihnen.

Viel Glück.