du legst kein Geld an, sondern vergibst einen Privatkredit. Und damit beginnen die Probleme, wenn es um die steuerliche Anerkennung von Verlusten geht.

Bei Anleihen ist das möglich. Auch das ist ein Kredit. Und hier könnte man ansetzen, um eine steuerliche Anerkennung zu bekommen. Fraglich ist die Anerkennung wie die Beweisführung, dass der Kredit wirklich verloren ist.

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ich würde sagen: Notar in den USA für die Richtigkeit des Dokumentes an der "Quelle" (also den USA), hier Übersetzung über einen anerkannten Übersetzer, dann Notar hier.

Das Konsulat in den USA kann die Funktion des Notares hier teils übernehmen.

Der Notar hier kann nicht die Richtigkeit des Dokumentes hier bestätigen, wenn es an der Quelle schon nicht bestätigt ist - also in den USA.

Wie der Verkäufer jedoch nachweisen kann, dass es sich um seinen Neffen handelt, ist wohl eher das Problem.


Egal wie du es machst... Letztendlich wird der Notar, der den Verkauf notariell beglaubigt, diese Frage beantworten. Er muss die Dokumente anerkennen. Und jeder Prozess hat seine Eigenheiten. Eine Zeugnisanerkennung ist kein Verkauf eines Grundstückes. Und damit haben die Behörden Auflagen. Auch das mit der Übersetzung ist ein Aspekt, der viele Prozesse zum Scheitern bringt.

Damit: der Notar für den Verkauf ist der Boss. Er wird eine Liste von Dokumenten einfordern.

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das ist meine Erachtens aus dem Kaufvertrag zu entnehmen, wie sich der Kauf auf EK und FK auswirkt.

Durch den Kauf alleine wird die FK-Struktur nicht verändert. Und wird FK in Eigenkapital verwandelt, bedarf dies einem Beschluss.

In dem Falle sehe ich den Kredit, den die beiden vor Kauf gewährt haben, nach dem Kauf als Gesellschafterdarlehen - was oft auch als eingenkapitalersetzend gesehen wird.

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