Kann Nachgenehmigung wegen fehlender Unterlagen zum Neubau-Projekt werden?

1 Antwort

Die Bauaufsichtsbehörde muss die Errichtung eines zweiten Rettungswegs durch Feuerleitern oder Nottreppen genehmigen.

Wenn die das nicht will geht kein Weg an einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorbei.

Heikel ist natürlich, dass auch ansonsten wohl einiges im Argen zu sein scheint.

An sich kann man nur raten einen Architekten mit der Begutachtung der Sache zu beauftragen und mit den Verhandlungen mit der Bauaufsicht.

Wenn ich dann natürlich lese, dass Dein finanzieller Spielraum beengt ist, kann das Ganze tragisch enden.