Grundsicherung-Nachtsppeicherheizung?
Mein Betreuer mit allen Aufgabenkreise hat 2016 die Heizkosten Übernahme beim Sozialamt nicht beantragt, die sich ohnehin was die Heizkosten betrifft nur pauschal-prozentual errechnen. Nun will das Sozialamt die Kosten nicht mehr übernehmen - inzwischen auf über 5.000€angelaufen wegen Anwaltskosten seitens E. ON. Ich werde für die Schulden verantwortlich gemacht und bin dadurch in die Schufa geraten. Mein neuer Betreuer hat eine Abzahlung von 50€ pro Monat vereinbart was mir jedoch zu lange dauert wegen der Schufa. Mir ist bewusstdass ich einen Eigenanteil von den Verbrauchkosten zahlen muss, wobei die Heizkosten, die nicht sonderlich ausgewiesen sind, herausgefiltert werden müssten.
Kann mir jemand sagen wie hoch mein Eigenteil wäre bei 3.600€ Gesamtverbrauchskosten wäre? Ich habe von einer 60/40-Regelung gelesen.
1 Antwort
Bei Nachtspeicherheizung ist ein zweiter Zähler und ein Nachttarif sehr wichtig. Dann kann man auch die Kosten auseinanderhalten.
Ein mir bekanntes Sozialamt zahlt insofern deutlich mehr an Heizkosten als sonst üblich.
Soll sich der Betreuer nochmal mit dem Thema auseinandersetzen, oder Dir seine Ansicht erklären. Dafür ist er ja da.
Der damalige und jetzige Bezreuer unterscheiden sich in der Hinsicht kaum. Beide haben keine Anträge beim Sozialamt gestellt so dass ich die Sache selbst regeln will. Die betreffende Wohnung existiert nicht mehr, abgerissen. Es gab jedoch zwei Zähler. Die Szromabrecjmung habe ich noch. Es kommt jedoch nur eine Gesamtsumme heraus. Gut zu wissen dass es Sozialämter gibt die großzügig bemessen. Aber wie wäre etwa mein Eigenanteil bei ca. 3.500 €? Das Geld hätte ich wahrscheinlich um wenigstens schnell meinen Anteil zu bezahlen.