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Aktuelle Fragen

Darf Energieversorger das Guthaben der Jahresverbrauchsabrechnung an Inkasso weiterleiten obwohl Ehemann akueller Vertragspartner ist?

Entschuldigung für den langen Text!!!

Folgender Fall:

Ich habe bei unserem Energieversorger Altlasten aus 2016 und 2019, Inkasso ist dafür zuständig, EV diesbezüglich such schon do einige Male abgegeben. Wir waren damals bereits schon verheiratet und auch an aktueller Verbrauchsstelle wohnhaft aber Vertragspartner laut Schriftverkehr Versorger & Inkasso bin immer ich gewesen, mein Ehemann nicht. Seit letztem Jahr befinden wir uns nun wieder bei diesem Grundversorger, da unser damaliger Lieferant allen gekündigt hatte. Vertragspartner war dort mein Ehemann. Automatisch sind wir wieder beim Grundemversorger angemeldet worden und nach Bestätigung der Ersatzversorgung haben wir diesem mitgeteilt, da ich in der Versorgungsbestätigung als Vertrsgspartner aufgeführt wurde, dass nicht ich Vertragspartner dieses Vertrages (neue Vertrsgsnunner sow mie Kundennummer bin sondern mein Ehemann. Darauf hin wurde uns mitgeteilt, dass erst nach Zusendung des Mietvertrages der Name abgeändert werden hieß es. Abgeändert wurde es aber auf unser beider Namen, mein Mann überwies konstatiert Abschläge.

Jetzt besteht ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung von über 1000 Euro, welches laut Schreiben nach Angabe der Kontonummer umgehend ausgezahlt würde. Nach Übermittlun dieser, erfolgte ein paar Tage später nun dMitteilung, dass das Guthaben wegen Altlasten aus einem früheren Vertrag an Inkasso weitergeleitet wurde.

Auf Nachfrage meines Mannes hieß es, dies sei so rechtens und er könne das Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da wir beide Vertragspartner sind und er auch ja schließlich auch als Vertragspartner in dem ehemaligen Vertrag von 2016 & 2018 stehe. Was definitiv ja nicht so gewesen ist, die Schriftstücke belegen dies eindeutig und zumal das Inkassobüro sich ja dann auch hätte an meine Mann zwecks Forderung wenden müssen nachdem von mir keine Zahlung zu erwarten war. Dies ist aber nie geschehen. Er wurde meiner Meinung nach wohl einfach rückwirkend in den damaligen Vertrag eingefügt, wie das nachträglich und auch ohne seine Zustimmung funktionieren soll, ist mir ein Rätsel.

Zitat laut Kundenservice vor Ort: << Herr H. Sie stehen mit im Vertrag von 2016 & 2019 und dementsprechend werden sie ihr Geld nicht erhalten. Kein Richter der Welt wird ihnen recht geben.>>

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Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens einfach nachträglich einen Vertragspartner hinzuzufügen und ihn jetzt für meine damaligen Fehler haften zu lassen. Ich bin da auch nicht stolz drauf

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Vllt war ja jemand bereits schon mal in der kgleichen Lage und hat diesbezüglich Erfahrung und oder Tipps.

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Vielen lieben Dank

Hanna

Guthaben, Inkassobüro