Erbe aus Polen nicht gemeldet?

4 Antworten

Gar nichts, der Freibetrag beträgt 400 000 €

Wenn die gesamte Erbschaft nicht mehr als den Wert von 400.000 Euro hatte wäre auch in Deutschland keine Erbschaftsteuer angefallen. So hoch nämlich ist der Freibetrag bei einem Erbe durch Kinder des Erblassers.

Die Frage nach einer Strafe stellt sich daher nicht.

Sie befindet sich auch hier in Deutschland innerhalb des Freibetrages, es fällt keine Erbschaftssteuer an.

Man könnte die Meldung einfach ungestraft nachholen.

Ich habe auch was aus dem Ausland geerbt und sehe keinen Grund hier was zu bezahlen. Außerdem gibt es hier auch Freigrenzen.