Strafe Bußgeld bei schwarz Überstunden?

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Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) definiert in §1, was genau unterbunden werden soll. Es handelt sich dabei um Verstöße gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auflagen.

  • Straftat durch Sozialversicherungsbetrug: §263 StGB
  • Hinterziehung von Lohn und Steuern: §270 AO, §370 AO
  • Verstoß gegen das Gebot zur Rechnungslegung: §14 UStG
  • Verstoß gegen das SchwarzArbG (§8 definiert Bußgelder für die Ordnungswidrigkeiten)

Schwarzarbeit wird mit Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen belegt.

Verstöße können durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer begangen werden. Der Arbeitgeber zahlt keine Lohnsteuern, verkürzt eine Gewerbesteuer und vermeidet Sozialabgaben (Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung). Der Arbeitnehmer nimmt offensichtlich unversteuertes Einkommen ohne Deklaration in einer Einkommensteuererklärung an.

Nun kann man Arbeitnehmern nicht immer unterstellen, dies mit Vorsatz zu tun, denn vielleicht gehen sie einfach davon aus, dass Einkommen aus Schwarzarbeit so gehandhabt wird und bereits versteuert und mit Abgaben belegt ist - aber die Nichtangabe in einer Einkommensteuererklärung wäre dann auch bereits eine Steuerhinterziehung.

Arbeitnehmer - insbesondere solche, die solche Sachverhalte aufzeigen - werden deutlich milder behandelt als Arbeitgeber, die systematisch Schwarzarbeit nutzen.