Verlustvortrag verpufft?
Hallo und schon mal besten Dank vorab für die Antwort!!!
Ich habe aufgrund meines Studiums einen Verlustvortrag von 15860 Euro angesammelt. Nun bin ich seid letztem Jahr Selbstständig bzw. freiberuflich Tätig. Da ich in einem künstlerischen Beruf arbeite führe ich also keinen Gewerbebetrieb und muss sonach hierfür keine Gewerbesteuer abführen und auch keine Umsatzsteuer gemäß Kleinunternehmer-Regelung gem. 19 Abs. 1 UStG.
Im letzten Jahr hatte ich auch nur Einnahmen in Höhe von 9870 Euro. Diese wurden mir nun komplett von meinem Verlustvortrag abgezogen. Hätte ich diesen Verlustvortrag nicht gehabt, hätte ich laut Aussage des Finanzamtes "nur ein paar Euro" Einkommensteuer zahlen müssen, so werden mir aber jetzt fast 10000 Euro von meinem Verlustvortrag abgezogen, ohne das ich was davon habe und das Finanzamt meint "das ist halt jetzt blöd gelaufen für mich, aber da könnte ich jetzt auch nichts mehr machen".
Ist das korrekt so und kann ich also keinen Einspruch dagegen einlegen und meinen Verlustvortrag noch retten??
2 Antworten
Einfach nur Einspruch einlegen bringt nichts, denn es ist gültige Rechtslage.
Aber was mir auffällt ist dieser Satz:
Im letzten Jahr hatte ich auch nur Einnahmen in Höhe von 9870 Euro. Diese wurden mir nun komplett von meinem Verlustvortrag abgezogen.
Anscheinend hast Du keine Betriebsausgaben geltend gemacht in der Gewissheit, dass Deine Einnahmen nicht zu einer Steuerschuld führen.
Also:
Einspruch und eine vernünftige Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung einreichen.
Dann bleibt auf jeden Fall mehr vom Verlustvortrag erhalten.
da ich eigentlich keine hatte,
Eigentlich bin ich im Moment auch nicht krank, aber ich habe Husten und Schnupfen.
Laptop und alles was ich zum Arbeiten brauche war auch schon vorhanden.
Ja, aber seit Du nicht mehr aus Hobby tätig bist, sondern beruflich, sind es betriebliche Gegenstände. Sie sind mit ihrem aktuellen Wert bei Beginn der beruflichen Tätigkeit einzulegen und dann abzuziehen, oder abzuschreiben.
Dazu die Hälfte der Telefon und Internetkosten. Bürobedarf, und alles was Du für Deine Tätigkeit brauchst.
Etwas Arbeit musst Du Dir schon machen, oder Frage einen Steuerberater.
Aber wenn er in 2019 auch nur so wenig einnimmt, verpufft dann der Rest des Verlustvortrages im Folgejahr.
Egal, ob er nun mit eigenem Arbeitsaufwand die EÜR korrigiert und damit vielleicht 1.000,-€ des Verlustvortages ins nächste Jahr rettet oder von seinen prallen Einnahmen in Höhe des Existensminimums noch einen Steuerberater bezahlt.
Ich lese jedenfalls "Künstler/Kleinunternehmer". Naja, vielleicht wird er ja reich dieses Jahr.
Natürlich kann in der Zukunft alles eintreten.
Aber wenn er von seinem Verlustvortrag statt 5.990,- Euro, 7.990,- Euro rettet. kann es sein, das die wirklich verpuffen. Es kann aber auch sein das er 15.000,- Gewinn macht und steuern spart.
Wenn er nichts tut, hat er diese Chance nicht mehr.
Wie @wfwbinder mir ja schon direkt am anfang geraten hatte, werde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen und eine (hoffentlich) vernünftige Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zusammenbringen und einreichen und so den Schaden hoffentlich etwas begrenzen.
Einnahmen in Höhe von 9870 Euro
Einnahmen minus Ausgaben = Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Diese plus andere Einkünfte = Gesamte Einkünfte.
Diese minus Sonderausgaben (z. B. Kranken-/Pflegeversicherung, Spenden) = zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch ist das bei Dir gewesen? Dieser Betrag würde mit Deinem Verlustvortrag verrechnet und nicht die € 9.870!!!
Leider fehlte bei Dir die Planung zwecks maximaler Nutzung des Verlustvortrages, z. B. zunächst eine unselbständige Tätigkeit mit ordentlichem Bruttolohn und hoher Lohnsteuerbelastung zu suchen. Da hättest Du Potential für die Verrechnung des Verlustvortrages gewonnen. Danach (oder parallel) hättest Du immer noch Deine selbständige Tätigkeit beginnen können. Für dieses Jahr ist es noch nicht zu spät, Dir eine unselbständige Tätigkeit zu suchen.
Jetzt muss ich wfwbinder 2 'Hilfreich' geben, weil ich bei Dir versehentlich draufgeklickt hab.
Dass der Verlustvortrag auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden würde ist nicht richtig. Es wird immer auf den Gesamtbetrag der Einkünfte angerechnet.
Danke für Deinen berechtigten Hinweis auf diese Verlustanrechnung.
abziehbare Sonderausgaben, sprich Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherung inkl. Zusatzbeiträge und Pflegeverisicherung waren 2157 Euro. Aber mein Betriebseinahmen von 9870 Euro wurden auf den Cent genau so von meinem Verlustvortrag abgezogen.
Und ja, du hast recht; die "Planung zwecks maximaler Nutzung des Verlustvortrages" war nicht vorhanden aufgrund fehlendem Wissen. Aber Dummheit schützt eben vor Strafe leider nicht und jetzt kann ich nur noch evtl. den Schaden begrenzen, zum ersten fürs nächste Jahr und zum zweiten vielleicht kann ich noch etwas gut machen, indem ich Einspruch einlege und um die Neuberechnung bitte mit neuer bzw. korrigierter Einnahmenüberschussrechnung. Vermutlich war das ja auch der Fehler, dass ich keinerlei Betriebskosten geltend gemacht hatte; wie bereits oben erwähnt. Zumindest wäre der Verlustabzug vielleicht dann nicht ganz so hoch.
Du musst zunächst mal Deine Einnahmeüberschussrechnung aktualisieren!
Siehe dann die korrekte Verlustanrechnung von Steinemann!
Und überlege Dir noch einen gutbezahlten lohnsteuerpflichtigen Job.
Habe die Anlage EÜR (Einnahmenüberschußrechnung) zwar eingereicht aber eben nur die Betriebseinahmen eingetragen.Betriebsausgaben habe ich nicht geltend gemacht, da ich eigentlich keine hatte, da ich von zuhause aus arbeite und keinen seperaten Büroraum habe. Laptop und alles was ich zum Arbeiten brauche war auch schon vorhanden.
Und ja, ich bin irgendwie tatsächlich davon ausgegangen, dass ich keine Steuerschuld haben werde, aber natürlich auch keine Auszahlung vom Finanzamt bekommen werde. Was ja ok gewesen wäre, wenn alles auf Null rausgekommen wäre.