Zum Thema zwei Minijobs: Wer zwei Minijobs bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern nachgeht, benötigt zwei Lohnsteuerkarten. Ihre zweite Lohnsteuerkarte können Sie sich beim zuständigen Finanzamt ausstellen lassen. Hierbei empfiehlt es sich, auf der ersten Lohnsteuerkarte einen sogenannten Hinzurechnungsbetrag eintragen zu lassen und auf der zweiten Steuerkarte den entsprechenden Freibetrag. Auf diese Weise ersparen Sie sich den vorläufigen Abzug für die Lohnsteuer. Quelle und mehr unter: http://www.helpster.de/zwei-minijobs-gleichzeitig-so-funktioniert-es-mit-der-steuer_64122

Soweit ich weiß gilt aber für Rentner: Nur wer älter als 65 Jahre ist, hat keinerlei Einschränkungen beim Hinzuverdienst. Wie das mit der Passivphase bei der Altersteilzeit ist, kann ich nicht genau sagen. GGf. mal bei der Minijob-Zentrale anfragen.

...zur Antwort

Du musst mit der Bausparkasse Kontakt aufnehmen, ob der Bausparvertrag als VL-Vertrag gekennzeichnet ist! Ist das nicht der Fall, dann kann die Bausparkasse das ggf. korrigieren, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass es sich um VL-Zahlungen handelte.

...zur Antwort

Du kannst die Kosten doch als Werbungskosten ansetzen, wenn Du sie glaubhaft nachweisen kannst. Das sind doch Kosten, die Du zum Erhalt des Verdienstes hast.

...zur Antwort

Wenn es eine beruflich bedingte Weiterbildung ist, dann bist Du im Ausland genauso gesetzlich unfallversichert. Steigst Du aber am Abend in Deiner Freizeit in den Tiroler Bergen auf einen Berg und verletzt Dich, dann greift die Versicherung nicht.

...zur Antwort

Wer hat die Eigenheimzulage beantragt? Du? Dein Mann oder ihr beide zu je 1/2? Das wäre wichtig zu wissen. Ich nehme jetzt mal an, dass Ihr beide Antragsteller gewesen sein. Dann ist auch die Forderung gegen Euch beide rechtens. Ob eine gesamtschuldnersiche Haftung vorliegt, das heisst jeder haftet dann bis zur vollen Grenze, kann ich nicht sagen. Dann müsstest Du im schlimmsten Fall sogar für die 4.100 Euro aufkommen. Kläre erstmal die Grundlagen. Wer war Antragsteller? Habt Ihr angewiesen, dass die Eigenheimzulage auf das Konto Deine Ex gehen soll (hast Du dafür unterschrieben). Wie wurde der Verkaufserlös aufgeteilt? Erfolgte da keine Berücksichtigung der Eigenheimzulage, die zurückbezahlt werden muss?

...zur Antwort
Kündigung wird nicht anerkannt - Geld Forderung trotz Kündigung

Hallo Zusammen,

Ich habe eine Weiterbildung begonnen und dafür Meister-Bafög beantragt. Lt. dem Berater vom Bildungsträger ist die Weiterbildung für die Förderung über das Meister-Bafög zugelassen, bei Nicht-Bewilligung könnte ich aber sofort kündigen mit 1 Monat Kündigungsfrist und man würde mir dann einen anderen Preis machen.

Nun habe ich das Bafög beantragt und man hätte dem auch entsprochen, jedoch nur zum Teil (nicht mal die Hälfte der Lehrgangsgebühren) weil es eben Bäfög Höchstgrenzen gibt (über die mich aber niemand informiert hat in den zahlreichen Telefongespächen mit verschiedenen Stellen). Die Bafög Bank sagt der Lehrgang ist viel zu überteuert und zu lange. Der Bildungsträger hat dreimal so viele Stunden berechnet wie von der IHK veranschlagt.

Daraufhin rief ich den Berater vom Bildungsträger an und er sagte ich soll sofort die Kündigung per E-Mail schicken. Er wird mir helfen und klären, damit ich so schnell wie möglich aussteigen kann. Ich habe dann wie er gesagt hat gekündigt "mit sofortiger Wirkung zum nächstmöglichen Termin."

Nach hin und her habe ich dann eine Bestätigung erhalten: "Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung vom 15.01.2013 mit sofortiger Wirkung zum 18.01.2013."

Der Bildungsträger sagt jetzt telefonisch die Kündigung sei erst zum 10.03.2013 wirksam. Die Bestätigung sei nur auf den Eingang der Kündigung bezogen (die sie aber schon am 15.01. per Mail erhalten haben). Nun habe ich auch das letzte Mal am 15.01. an der Weiterbildung teilgenommen und danach nicht wieder.

Ich soll jetzt knapp 5.000 € zahlen weil ich hätte erst zu März kündigen können. Jetzt bin ich Arbeitslos gemeldet, bekomme auch nächste Woche erstmals seit November wieder etwas Geld überwiesen, d.h. ich muss seit Monaten jeden Cent umdrehen und bekomme nun so wenig ALG1, dass es kaum reicht für meinen Unterhalt.

Ich weiss nun nicht mehr weiter und frage mich was ich tun kann. Ich bin der Meinung das Kündigungsschreiben sagt aus, dass ich sofort raus bin und nicht darüber hinaus zahlen muss. Ausserdem gibt es eine Klausel in den AGB des Bildungsträgers, der aussagt, dass wenn die Förderung nicht gewährt wird man aus dem Vertrag raus kommt.

Kann mir jemand weiter helfen? :-( Vielen Dank!

...zum Beitrag

Der 18.1. ist bindend!!!! Sofort Einspruch einlegen unter Hinweis auf die AGB!

...zur Antwort