Wenn du von deiner Mutter aus nicht mehr zu Huse wohnen kannst muss sie im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Barunterhalt zahlen. Die Halbwaisenrente und das Kindergeld und Bafög kommen auf dein Konto. Die Halbwaisenrente und das Kindergeld bekommst so lang du in Ausbildung bist.Deine Mutter hat diese Einnahmen an dich weiter zu geben. Dein Gesamtbedarf ist 670 Euro alles was du an Einahmen hast wie Halbwaisenrente Kindergeld Bafög wird auf diesen Bedarf angerechnet, den Rest muss deine Mutter dir an Unterhalt zahlen .Ihr Selbstbeahlt ist 1150 Euro und minderjährige Geschwister gehen dir unterhaltsrechtlich vor.
Durch die Trennung von der 2. Ehefrau könnte sich sein Einkommen reduziert haben, weil er die Steuerklasse gewechselt hat. Vielleicht hat er durch die Trennung höhere Fahrkosten zur Arbeit oder der Unterhalt für deine Kinder wurde 2008 durch die Senkung des Selbstbehaltes durch die 2.Ehe errechnet das fällt jetzt weg. Außerdem ist der Sohn aus 2. Ehe auch zu beücksichtigen. Sei froh über das was du jetzt bekommst viele Männer verdienen viel weniger und da ist nichts zu holen
Den Titel muss dein Kind haben, nach der Volljährigkeit hat die Mutter den Titel an das Kind rauszuggeben.Ansonsten muss das Jugendamt oder das Gericht den Titel haben je nachdem wo der Titel erstellt wurde.Je nachdem was deine Tochter jetzt macht muss die Mutter Unterhalt zahlen. Geht sie in eine allgemeinbildende Schule ist sie genau wie du barunterhaltspflichtig und hat eine gesteigerte Erwerbsobligenheit um zahlen zu können genau wie du. Ist die Tochter in einer Ausbildung dann wird die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld voll auf ihren Bedarf angerechntet. Ihr Bedarf richtet sich nach den zusammen gerechneten Einkünften der Eltern. Der Selbstbehalt für den einzelnen Elternteil ist 950 euro falls sie noch zur Schule geht 1150 euro wenn sie in Ausbildung ist. dass die Mutter in der Schweiz lebt hat damit nichts zu tun. Haftbefehl das ist weit hergeholt da wären in Deutschland die Gefängnisse voll. Alles Gute
Warum wird hier immer nur nach der Unterhaltspflicht der Väter gefragt, auch die Mutter ist ab 18 Jahren des Kindes barunterhaltspflichtig, das müsste sich doch herum gesprochen haben.Der vater deines Kindes ist für deinen Unterhalt primär zuständig.
das heißt er ist 4 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig-natürlich werden die Kinder aus 2. Ehe mitberechnet, es sind doch auch seine Kinder. Das heißt selbst wenn man sein Gehalt auf 100% hochrechnet, wird er nie Mindestunterhalt für alle 4 Zahlen können.Er müsste für alle 4 mindestens 1000 Euro zahlen. Er müsste also ein Nettoeinkommen von mind.1950Euro haben, da seine frau arbeitet Lohnstkl 4. Da sind fahrtkosten zu Arbeit nicht mitberechnet. Dann kannst du vergessen das er 334 für dein Kind zahlen kann
Ich finde es ungeheuerlich, das du versuchst mehr Geld für deine Kinder zu bekommen, weil die frau deines Ex arbeiten geht. Immer diese Geldgeilen raffgierigen Exfrauen
Die Arge kann den Selbstbehalt nicht senken, nur ein Gericht. Das gilt auch nur für den minderjährigen. Wenn der volljährige nicht mehr priviligiert ist, d.h. nicht mehr zur Schule geht kann der der Selbstbehalt sowieso nicht mehr gesenkt werden. 20 % sind nicht die Regel, sondern immer ein Einzelfall. geht zum Anwalt lasst euch beraten. Wir haben einen ähnliche Situation mein Mann soll der Arge für seine Kinder 150 Euro zahlen bei 800 Euro netto. unser Anwalt hat gelacht u gesagt bloss nicht zahlen. Die Arge handelt immer im eigenen Interesse oder für die Kinder genau wie das Jugendamt nicht ein schüchtern lassen geht zum Anwalt. Selbstbehalt für 16 jährigen 950 euro bei nicht priviligierten 1150 euro immer plus Kosten für Arbeitsweg
es stehen dir 488 euro zu. laut DDT auch wenn deine Eltern mehr verdienen. Bei volljährigen nicht mehr priviligierten Kindern steht keine Erhöhung in der DDT zu. Sie nehmen nicht mehr Luxus der Eltern teil. Du musst zuerst Bafög beantragen das voll von deinem Bedarf abgezogen wird und das Kindergeld ebenfalls.Der Stiefvater hat mit der Tochter unterhaltsrechtlich nichts zu tun, aber die Mutter und auch die muss Barunterhalt zahlen , auch wenn sie in deren Haushalt lebt. ebenso ihr Vater je nach Einkommen. Du stehst aber unterhaltsrechtlich an letzter Stelle, minderjährige Kinder u evt. die neue Ehefrau deines Vaters oder Kinder der Mutter kommen vor dir.
Unmöglich wie du dich benimmst. Dich würde ich enterben, wegen groben Undanks. der soll alles seiner Frau überschreiben, das du bloss keine erbe bekommst. Plichtteil bleibt dir zwar, aber pflichtteil von nichts ist nichts.Du hast nur einen Unterhaltsanspruch, wenn du dich in Ausbildung befindest. kinder haben keinen Anspruch am Luxus der Eltern teilzunehmen. du müsstest doch mit 26 schon lang eine Ausbildung abgeschlossen haben. Krieg dein Leben in den Griff
Also mein Mann war in der gleichen Situation wie du. Ihm wurden gegenüber seinen minderjährigen Kindern 900 euro Selbsbehalt angerechnet. seit 2011 sind es ja 950 euro.Du tust ja was , bist ja nicht arbeitslos, also müsste dir der Selbstbehaltvon 950 euro zustehen.
Du musst Unterhalt zahlen ,wenn du mehr als 1100 euro verdienst (bereinigtes Nettoeinkommen)seit 2011 1150 Euro. Auch die Mutter ist barunterhaltspflichtig.Solltest du wieder verheiratet sein sind gehen deine neue Frau und priviligierten minderjährigen Kinder unterhaltrechlich vor, weil dein grosser Sohn nicht mehr priviligiert ist.Es stehn ihm 670 Euro zu abzügl 184 euro Kindergeld minus Bafög. Er ist verpflichtet Bafög zu beantragen. Der rest werden je nach einkommen zwischen dir u seit seiner Mutter geteilt.Sein Nebenverdienst wird nicht in den Unterhalt reinfliessen, weil ein student nicht nebeher arbeiten muss.
Alle seine Kinder sind unterhaltsrechtlich gleich. Die grosse Tochter steht mehr unterhalt zu, weil sie älter ist.469 Euro minus hälftiges Kindergeld.Meiner Meinung nach stehst du unterhaltrechtlich vor der 1. Ehefrau, weil deine Kinder noch klein sind u Betreuung rund um die Uhr brauchen, eine 14 jährige kann auch mal alleine bleiben. Das heißt die Exfrau kann ganztags arbeiten, du nicht.Leider hat die Exfrau recht 250 Euro bei seinem Einkommen sind zu wenig, damit wird sie durchkommen. Unterhalt steht der Exfrau aber keiner mehr zu.
die neue tabelle bringt für Unterhaltspflichtige nichts neues. Denn das Familiengericht erkennt doch die 950 euro gar nicht an. Da werden die Einkommen der väter einfach mit fiktivem Einkommen aufgefüllt oder neue Partnerinnen werden mit rein gezogen, in dem man den selbstbehalt des Pflichtigen einfach herabsetzt. Der Selbstbehalt ist eine Fatamogana, den gibt es gar nicht.Oder ein Nebenjob muss her,egal ob welche vorhanden oder nicht.
er muss weiter zahlen, wenn die tochter nicht genug verdienen sollte in ihrer Ausbildung. so wird gerechnet: Ausbiddungsvergütung-90 euro ausbildungsbdingter Mehraufwand+Kindergeld= Einkommen des Auszubildenden wenn sie in einer eigenen Wohnung lebt 640 Euro Bedarf ansonsten 588 Euro im Haushalt des Elternteils. Wenn die Tochter nicht genug verdient dann müssen beide Eltern, auch die Mutter den Rest je nach Einkommen bezahlen. Auch die Mutter ist barunterhaltspflichtig, nicht immer nach den vätern schreien.
warum soll es der Kindesmutter nicht zumutbar sein voll zu arbeiten. Sie ist jung und gesund. meinem mann wurde das auch zugemutet. Als Putfrau gibt es einen mindestlohn von 8, 40 euro,mein Mann hat nur 7,6 euro. Als Reinigungskraft findet man schnell Arbeit. Warum soll sie nur 4 h arbeiten, mi welchem recht.sie kann auch in Privathaushalten putzen gehen. Nein das werden wir uns nicht gefallen lassen.somal sein Selbstgehalt wwegen mir gesenkt wurde, obwohl ich für 2 volljährige zahlen muss.
ja Kindesmutter ist KM wenn die nä jahr nicht leistungsfähig wäre würde bei meinem mann das ganze kindergeld beim unterhalt abgezogen werden, so ist das laut BGH. sie arbeitet 4 std und wäre ja wenn der sohn weiter zur schule gehen sollte auch gesteigert unterhaltspflichtig. Mein Mann arbeit in einer ZAF 40h vollschichtig ist nicht gesund, da ist nicht mehr zu holen als 70 euro, wobei sein selbstbehalt wegen Heirat schon reduziert wurde.sie hat sich laut unserem Anwalt auch am Barunterhalt zu beteiligen, weil beide eltern gesteigert unterhaltspflichtig sind solange er schule macht bis 21. sohn wir 2001 18 ja wiederholt BVJ wir haben keinen Kontakt zum Sohn. bite um erneute Antwort
ja der unterhalt deiner kinder könnte sich verringern, je nachdem was dein ex verdient.Und für drei kinder minderstunterhalt zahlen, welcher unterhaltspflichtige kann das noch. mein mann soll 668 euro mindestunterhalt zahlen für 2 Kinder,das ist heute nach dieser DT kaum noch möglich. ja das weitere kind hat die selben ansprüche wie deine kinder ob ehelich oder nicht ehelich.ich weiß nicht was er für deine zahlt, aber wenn er wenig verdient und nachweisen kann das es eben nicht mehr ist kann es passieren das für jedes kind kaum noch was übrig ist.bei 40 h wo und vollschichtig musse er keinen nebenjob annehmen
also wenn die grosse tochter volljährig ist und den schulsabschluss hat muss sie sich eine arbeit suchen, beide eltern haften nur bei volljährigen wenn sie sich in schul-oder ausbildung befinden. über eine übergangszeit von 3- 4 monaten geben die gerichte oft noch einen übergangsanspruch auf unterhalt. danach muss sie sich selbst versorgen.wo bei dann beide eltern je nach einkommen barunterhalt zu zahlen haben. der sohn hat gegen seinen vater eine anspruch auf baunterhalt, ihre LG betreut ihn ja noch , das gilt bis 18.wenn der leibl vater soviel verdient muss er zahlen, fordern sie ihn auf und kinder heben sich nie gegeseitig an unterhalt auf, der einkommen hat der zahlt. auf jeden fall bei minderjährigen
das kommtdrauf an , ob die selbstständigkeit schon während der ehe Bestand hatte und ob die ehefrau damals mit einverstanden war. dann zählt das niedrige einkommen des kindesvaters. und dann kommt es drauf an wie lang die selbstständigkeit bestehet. wenn erst seit kurzem dann muss man dem vater wohl zeit lassen sich was auf zu bauen. irgendwann klar muss er gewinn erzielen, aber dann eine arbeit als arbeitnehmer zu finden scwer schwer!! aber den jugendämtern den fam gerichten ist das total egal hauptsache geld egal wie es dem vater geht da werden auf spatzen geschossen neue freundinnen mit rein gezogen die kuh erschossen die man melken will und wenn er eben nicht mehr hat dann musst du eben mehr arbeiten auch du bist zum unterhalt verpflichtet
dem vater steht die hälfte des kindergeldes zu. das heißt du bekommst es ausgezahlt- er darf die hälfte von seinem zu bezahlenden unterhalt abziehen, wenn das kind minderjährig ist . bei volljährigen sieht es anders aus.