Erbrechtlich gibt es keine Halbgeschwister. Die beiden Geschwister sind einander also gleichgestellt.

Wenn also die Eltern nicht mehr leben, fällt das Erbe den beiden Schwestern zu gleichen Teilen zu. Sollte eine der beiden Schwestern bereits vorverstorben sein, so treten an ihre Stelle die beiden Abkömmlinge - wiederum zu gleichen Teilen.

Entsprechend sieht es so aus, dass die eine (Halb-)Schwester die Hälfte des Erbes bekommt, die beiden Neffen/Nichten je ein Viertel.

...zur Antwort

Wenn es mit Sicherheit gerecht zu und her gehen soll, sollte man vielleicht kein Geld zuhause aufbewahren ...

Wenn es gerecht zu und her gehen soll, ist ein Testament nicht unbedingt nötig. Wenn gerecht zum Beispiel bedeutet, dass die beiden Kinder gleich viel erben sollen, dann braucht es hierzu kein Testament. Vielmehr wird im Erbfall die Erbmasse aufgelistet, bewertet und bei der Auseinandersetzung des Erbes zu gleichen (Wert-) Teilen aufgeteilt. Geld wird dabei nicht anders behandelt wie jedes andere Gut der Erbmasse.

Es ist übrigens falsch zu denken, man könne im Erbfall verbindlich vorschreiben, wer was bekommt. Vielmehr erben die Erben eine bestimmte Quote, einen Anteil am Vermögen.

Wer eine bestimmte Summe vererben will, der verpflichtet die Erben im Rahmen eines Vermächtnisses dazu, das aus der Erbmasse (so sie ausreicht) das zu tun.

...zur Antwort

Da gibt es von der Deutschen Rentenversicherung eine wunderbare Dokumentation.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/89292/publicationFile/5449/arbeiten_deutschland_usa.pdf

Soviel schon einmal vorneweg: Sie verlieren gar nix.

...zur Antwort

Hallo Stoffl, Du erlebst gerade den Unterschied zwischen Vermögen und Liquidität ... Genau dasselbe Problem erfahren viele Rentner, welche ihre Altersvorsorge einseitig auf ihr Haus ausrichten und am Ende viel Vermögen, aber wenig Cash haben.

Eines möchte ich vorab einmal klären: Wenn man ein Haus mit einer Schuld belastet, gehört es deswegen noch lange nicht der Bank. Das Haus ist lediglich eine Sicherheit für die Schuld. Sollte die Schuld nicht bedient werden können, so geht das Haus nicht in das Eigentum der Bank über, sondern ein allfälliger Verkaufserlös geht bis zur maximalen Höhe des Schuldbriefes an die Bank.

Daraus ergibt sich, dass es theoretisch gut möglich ist, dass Du eine Bank finden könntest, welche bereit ist die Tilgung Deiner Schuld (auf der Wohnung) gegen zusätzliche Sicherheiten auszusetzen. Das Haus (der Eltern) könnte eine solche Sicherheit sein. Allerdings ist die Höhe der Sicherheit nicht 350K, sondern je nach Alter der Eltern deutlich tiefer (weil das Haus ja noch eine Weile nicht verkauft werden kann). Ausserdem müsste noch geklärt werden wann Du das Haus überschrieben bekommen hast. Unter Umständen stehst Du noch in einer Art Haftungsverhältnis, falls Deine Eltern im Zuge eines Pflegefalles zum Sozialfall werden würden. Dann würde man wohl feststellen, dass der vorzeitige Übertrag des Eigenheims ein Vertrag zu Lasten Dritter gewesen ist und Du bis zur Höhe des Vermögensvorteils weiter haftest. Auch dies würde den Wert des Hauses als Sicherheit natürlich schmälern, ja eine Verwendung weitestgehend unmöglich machen.

Wenn Du also die Schuld auf Deiner Wohnung weiter abzahlst, dann hast Du am Ende auf jeden Fall den Vorteil über zusätzlich Cash-Reserven als Altersvorsorge zu verfügen. Ein nicht kleiner Vorteil.

...zur Antwort

Die Grundschuld steht dem Verkauf grundsätzlich nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings, dass Du in der Lage bist die entsprechenden Schulden auch tatsächlich abzulösen. Andernfalls geben die Banken die Sicherheit natürlich nicht frei (Zug um Zug Geschäft).

Probleme gibt es u.U. an anderer Stelle: Solltest Du nämlich eine längere Anbindungsfrist vereinbart haben, könnte eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

...zur Antwort

Ein Darlehen löst generell keine Steuern aus. Es reicht, wenn die Herkunft und die Verpflichtung zur Rückgabe klar dokumentiert wird.

...zur Antwort

Die Erben treten in den Mietvertrag ein, erhalten dabei allerdings ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Entsprechend werden es die Erben sein, welche die Wohnung zu entrümpeln haben. Ist kein Erbe vorhanden, bzw. lehnen alle das Erbe ab, tritt in letzter Konsequenz der Staat in die Erbschaft ein.

...zur Antwort

Die Bank - im herkömmlichen Sinne - sieht das nicht. Wenn Du Fragen zu Deiner Karte hast, musst Du direkt zu MasterCard oder Visa gehen. Diese sehen elektronisch verbuchte Umsätze sofort und können auch entsprechend reagieren. Die Direktnummern findest Du hinten auf Deiner Kreditkarte.

Bis Du allerdings durch das Telefonmenu geführt wurdest, ist Dein Geld wahrscheinlich schon weg... Geht schneller, wenn Du die notwendigen Identifikationsdaten zur Hand hast.

...zur Antwort

Ja, Du liegst falsch. Eine Pflegeversicherung ist ja eigentlich eine Deckung, welche fürs hohe Alter gedacht ist. Natürlich ist die Prämie hoch, aber das liegt natürlich auch daran, dass das Schadenpotential relativ hoch ist.

Wenn Deine Mutter sich die 200 Euro leisten kann und am Ende die Versicherung nicht braucht ist natürlich Dein Erbe geschmälert worden. Dabei sprechen wir in 20 Jahren von 48.000 Euro. Das ist natürlich eine hübsche Summe. Jetzt stell dir vor sie wird mit 85 ein Pflegefall und den Ausgaben stehen jährliche Kosten von 24.000 Euro gegenüber. Das relativiert Deine Befürchtungen schon etwas, oder?

Kurz: Wie bei den meisten Versicherungen ist das alles eine Frage des persönlichen Risikomanagements. Ob gut oder schlecht ist a.) individuell und b.) erst nach Ablauf der Versicherungsphase definitiv zu bewerten.

...zur Antwort

Hallo Elke, hast Du eine Ahnung was ein Inhaberschuldverschreibung ist?

Ich will es Dir kurz erklären. Bitte verzeihe mir, wenn ich es etwas veeinfacht darstelle: Deine Einlage in die Lebensversicherung ist im Prinzip nichts anderes, wie ein Darlehen an die HVB. Du gibst also dieser Bank das Geld, in der Hoffnung in zwölf Jahren mindestens 130 Euro zurück zu bekommen. Das entspricht einem Zinssatz von sage und schreibe 1,7% p.a.

Darüber hinaus partizipierst Du an irgendwelchen Börsenentwicklungen. Mit Deiner Anlage haben diese Entwicklungen allerdings nichts zu tun, denn Dein Geld ist bei der HVB.

Ich habe das Angebot nur überflogen, sodass ich keine verbindliche Aussage über die Wahrscheinlichkeit machen möchte, dass Du tatsächlich eine Bonifikation erreichst.

Was ich aber weiss ist, dass die ganze Anlagesumme lediglich auf einen Schuldner lautet. Gibt es diesen nach 12 Jahren noch - und die Finanzkrise lehrt uns, dass man nichts als gegeben hinnehmen sollte - dann bekommst Du das Geld wieder. Gibt es ihn nicht mehr, ist Dein Geld ganz oder teilweise verloren. Das wäre natürlich nachteilig und steht ehrlich gesagt in einem etwas schlechten Verhältnis zu den 1,7% Zins ...

Aber es kommt noch schlimmer: Die Garantie gilt nur, wenn Du tatsächlich 12 Jahre durchhälst. Das Risiko, dass Du aus irgend einem Grund Geld benötigst. muss man immer einkalkulieren. Und in diesem Falle ist Dein Verlustpotential wahrscheinlich beträchtlich und steht in jedem Falle in keinem Verhältnis zu 1,7% Zins.

Gehen wir einmal davon aus, dass Du das Geld nicht brauchst und die Bank überlebt. Es ist angesichts der aktuellen Verhältnisse auf den Finanzmärkten sehr wohl möglich, dass es angezeigt wäre, sein Geld in irgend eine Form von Sicherheit zu bringen - Denn Du hälst keinen Sachwert in den Händen, sondern eine Schuldverschreibung welcher als reiner Geldwert voll der Inflation ausgesetzt ist. Blöd, dass Dir nun die Hände gebunden sind, da der Vertrag keine planbaren Ausstiegsklauseln kennt.

Du wirst erkennen, dass ich keinen Grund erkennen kann dieses Produkt zu erwerben. Aktuell ist man generell eher schlecht beraten, wenn man sich langfristig bindet. Das gilt sowohl für erstklassige Schuldner, und erst recht für geschätzt drittklassige Schuldner wie die HVB.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.