Hallo,
also zunächst wird Dein Freund, wenn er sich taub stellt die "Mehrkosten" für die Wohnung nicht mehr gezahlt bekommen. Soll heißen, als Einzelperson steht ihm eine gewisse Wohnungsgröße zu und die Wohnung darf auch nur einen gewissen Betrag kosten. Teilweise gibt es da auch unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Größe, solange die Miethöhe stimmt. Wenn die Miete höher ist, dann zahlt das Jobcenter (ehemals ARGE) für in der Regel 6 Monate die volle Miete inkl. Nebenkosten weiter, mit dem Hinweis, dass wenn sich an der Situation nichts ändern, er sich eine Wohnung suchen soll, die den Maßgaben entspricht.
Tut er das das nicht (oder findet er keine Wohnung), werden die Kosten, die die "ortsüblichen" Kosten für eine Mietwohnung in der für ihn vorgeschriebenen Größe überschreiten nicht mehr gezahlt, also nur noch die Miete als wohne er in einer zu ihm passenden Wohnung.
Gegen all diese Bescheide kann er selbstverständlich Rechtsmittel einlegen, denn wir kennen ja seine Situation nicht (ist behindert, gibt es andere Gründe für eine Sonderregelung usw.)
Für die anwaltliche Hilfe von Mittellosen gibt es in Deutschland zwei Dinge:
1.) Beratungskostengutschein
Den gibt es KOSTENFREI(!) beim Amtsgericht. Wenn ALG II die einzige Einnahmequelle ist, soll er mit dem aktuellen Bescheid, Kontoauszügen der letzten 3 Monate und seinem Personalausweis zum Amtsgericht gehen und sich dort diesen Schein besorgen.
2.) Prozesskostenhilfe
Um diese kümmert sich meistens der Anwalt bei mittellosen. Meiner Erfahrung nach beim Anwalt anrufen und fragen, ob er Deinen Freund als Mittellosen z. B. über Prozesskostenhilfe vertritt. Er wird Dir dann sagen, ob erst ein Beratungskostengutschein beim Amtsgericht geholt werden muss, oder Prozesskostenhilfe beantragt werden muss oder was auch immer.
Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass einige Anwälte Mittelose eher Arrogant und von oben herab behandeln und von vorne herein ablehnen, natürlich nicht offenkundig, sondern damit, dass sie sagen, dass es sich nicht lohnt die Sache weiter zu verfolgen. Hier hilft es auch mal einen anderen Anwalt zu fragen.
Viele Grüße
A.