In solchen Fällen will das Finanzamt immer ein Fahrtenbuch sehen. Wenn man im nachhinein seine Kilometer nachvollziehen will, würde ich es auch so machen. Nur man sollte darauf gefasst sein, das diese Forderung kommt

...zur Antwort

Rückgabe nur mit einen Kassenbeleg. Man darf das normale Rückgaberecht nicht mit den Rückgaberecht beim Onliine Kauf verwechseln. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Hier sind es bis zu zwei Wochen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.