Darf der Arbeitgeber für das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses Geld verlangen?

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Ein Arbeitszeugnis braucht nur auf Verlangen ausgestellt werden. Der Arbeitnehmer sollte schon bei seiner Kündigung den Wunsch danach äußern. Dabei kann er selbst entscheiden, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis möchte. Der Arbeitgeber sollte das Zeugnisverlangen unbedingt ernst nehmen, damit gegen ihn kein Zwangsgeld verhängt werden kann. Von der Möglichkeit Gebühren für das ausstellen von Arbeitszeugnissen zu verlangen habe ich noch nicht gehört. Weitere wichtige Details kann man hier nachlesen. http://www.bwr-media.de/themen/personal/arbeitszeugnis/03617_12-schritte-zum-rechtssicheren-arbeitszeugnis.php

Alles, was hier gesagt wurde ist richtig. Der AN hat einen rechtsanspruch, den er spätestens nach 6 monaten geltend machen sollte. Im übrigen muss das zeugnis wohlwollend formuliert sein. Da hilft dir gerne auch ein anwalt, zeugnisformulierungen kann man vor dem arbeitsgericht durchsetzen.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein AN den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dafür muss man nichts bezahlen.Info unter www.internetratgeber-recht.de

das habe ich zum ersten Mal gehört. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein Arbeitszeugniss und dieses muss unendgeldlich sein. Er kann ja damit nicht auch noch Geld verdienen wollen