Der erste Wohnsitz sollte generell der Ort sein an dem du die meiste Zeit verbringst. Pendelst du aber offiziell und regelmäßig so kannst du auch die Wohnung, die nicht an deinem Arbeitsplatz liegt als Erstwohnsitz angeben, das dürfte kein Problem sein.

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Ich habe neulich unter www.arbeitszeugnis.de nachgeguckt. Sonst habe ich ein Buch von Claudia Wanzke : "Das Arbeitszeugnis: schreiben, prüfen, Geheimcodes knacken". Darin wirst du auf jeden Fall fündig!

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Ich denke Sie wird darin enthalten sein, denn es handelt sich um einen festgelegten Satz den dein Vater an Unterhalt zahlt. Was du damit im endeffekt genau finanzierst wird eher sekundär sein.

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Versuchs doch mal mit dem ARD Börsennewsletter: http://ard.gedif.de/ard/newsletter.htm

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Ich hab mein Rennrad versichern lassen. Zwar stimmt es, dass es Nachts nicht versichert ist wenn es draußen steht aber wenn ich auf Tour damit bin, dann will ich nicht eines Tages aus der Gaststätte kommen und das gute Stück ist weg. Also lieber versichern, kostet schließlich auch nicht die Welt.

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