Einfach ausgedrückt erhöht sich das Anfangsvermögen des/der Beschenkten (oder Erbnehmer/in) um den entsprechenden Betrag.

Imm Allgemeinen verringert sich somit ihr/sein Zugewinn weil die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen (der Zugewinn)kleiner wird.

Schenkungen und Ebschaften sind somit zur persönlichen Verfügung gedacht.

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