Zählt eine Schenkung auch zum Zugewinn bei Eheleuten, für den Fall daß Scheidung zum Thema wird?

2 Antworten

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Wenn einer der Ehegatten eine Schenkung bekommt, eine Schenkung im Wege der Vorweggenommenen Erbfolge, oder eine Erbschaft, dann wird das seinem Anfangsvermögen zugerechnet. Diese Vermögensteile bleiben demBeschenkten vorbehalten.

Der Zugewinn dieser Werte (also nicht der Vermgensteil as solcher, aber dessen Wertsteigerung in der Ehezeit), geht allerdings in den Ausgleich ein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Einfach ausgedrückt erhöht sich das Anfangsvermögen des/der Beschenkten (oder Erbnehmer/in) um den entsprechenden Betrag.

Imm Allgemeinen verringert sich somit ihr/sein Zugewinn weil die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen (der Zugewinn)kleiner wird.

Schenkungen und Ebschaften sind somit zur persönlichen Verfügung gedacht.